Doping-Prozess

Matschiner zu 15 Monaten verurteilt

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Sportmanager muss aber nicht mehr ins Gefängnis.


Der ehemalige Sportmanager Stefan Matschiner ist am Montag im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Blutdopings und der Weitergabe von illegalen Dopingmitteln schuldig erkannt worden. Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik verhängte über den bisher Unbescholtenen 15 Monate Haft. Davon wurde nur ein Monat unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam Matschiner unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

   Da Matschiner in dieser Sache fünf Wochen in U-Haft verbracht hat und ihm diese Zeit auf die Strafe angerechnet wird, muss er nicht mehr ins Gefängnis.

 Anti-Doping-Gesetz 
Für die Richterin stand zweifelsfrei fest, dass Matschiner am 24. September 2008 - und damit rund sechs Wochen nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes, das seither Blutdoping in Österreich unter Strafe stellt - bei seinem ehemaligen Schützling Bernhard Kohl und zwei weiteren Radprofis in Linz eine illegale Blutabnahme mittels einer Blutzentrifuge durchgeführt hatte. Matschiner hatte dies vehement bestritten und versichert, er wäre vom 22. bis zum 25. September beruflich in Belgrad gewesen.

 Darstellung von Kohl
Das Gericht schenkte allerdings der Darstellung von Kohl Glauben, der in dem Strafverfahren ausführlich gegen seinen ehemaligen Manager ausgesagt hatte. Bei den anderen beiden Sportlern, die Matschiner in einer eigens dafür angemieteten Wohnung zum Blutdoping empfangen haben soll, handelte es sich laut Kohl um den seit 2007 mit Doping-Vorwürfen konfrontierten Dänen Michael Rasmussen und den im Juli 2010 wegen Dopings gesperrten Italiener Pietro Caucchioli. Gemäß Kohls Aussage soll die Zentrifuge von ihm selbst, Rasmussen und dem Langlauf-Olympiasieger und Ende 2009 von der NADA suspendierten Christian Hoffmann finanziert worden sein.

EPO und Wachstumshormon
Während Matschiner versicherte, im Hinblick auf das Anti-Doping-Gesetz nach dem Sommer 2008 hierzulande kein Blutdoping mehr betrieben, sondern die Zentrifuge nach Ungarn verschafft zu haben, wo derartige Praktiken noch straffrei sind, hatte er zugegeben, seit 2005 an acht Sportler EPO und Wachstumshormon weitergegeben zu haben. Namentlich nannte er den im Oktober 2008 der CERA-Einnahme überführten Bernhard Kohl sowie die ebenfalls als "Dopingsünderin" aufgeflogene Triathletin Lisa Hütthaler. Ein weiterer Abnehmer war laut rechtskräftigem Urteil der Schweizer Ex-Radprofi Markus Zberg. Die Identität der übrigen Sportler wurde in dem Gerichtsverfahren nach einer zu vermutenden Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht gelüftet.

  "Parallelgesellschaft"
"Ich bereue nichts, weil ich mir nicht vorwerfen kann, dass ich jemanden gesundheitlich in Gefährdung gebracht hätte", hatte Matschiner in seinem Schlusswort unmittelbar vor der Urteilsverkündung zur Weitergabe der verbotenen Präparate betont. Er habe versucht, "nach bestem Wissen und Gewissen" zu handeln und seinen Sportlern "nur das gegeben, was alle nehmen". Doping gehöre zum Hochleistungssport "wie das Frühstück", so Matschiner bereits beim Prozessauftakt im vergangenen August. Mittlerweile sei er froh, sich von dieser "Parallelgesellschaft" entfernt zu haben, "weil mich das ankotzt und ich nicht mehr Teil davon sein will. Ich weine dem keine Träne nach", legte er beim Prozessfinale noch ein Schäuferl nach.

 10.000 bis 20.000 Euro
Im Bezug auf Kohl und Hütthaler wurde Matschiner allerdings zu weit größeren als den von ihm eingeräumten Mengen verurteilt: Demnach überließ er Kohl insgesamt 200.000 Einheiten Dynepo, was den Radsportler mindestens 50.000 Euro kostete, und Lisa Hütthaler zumindest 60.000 Einheiten, wofür diese 10.000 bis 20.000 Euro bezahlte. Die Richterin stützte sich dabei auf die Aussagen der beiden Sportler, die im Zeugenstand "nachgerechnet" hatten.

 "Es bedarf eines deutlichen Zeichens an die Öffentlichkeit" 
Spreitzer-Kropiunik billigte Matschiner zu, sich bei diesen Geschäften nicht bereichert zu haben, doch wäre sein Tun jedenfalls geeignet gewesen, die Gesundheit seiner Abnehmer "abstrakt zu gefährden", hielt die Richterin fest, der bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren die verhängte Strafe aus generalpräventiven Erwägungen angemessen erschien: "Es bedarf eines deutlichen Zeichens an die Öffentlichkeit, dass das Anti-Doping-Gesetz ernst genommen wird und mit Strafen sanktioniert wird."

Positiven Doping-Test
Auffallenderweise waren von den Sportlern, die mit Matschiner zu tun hatten bzw. gehabt haben sollen, lediglich Kohl und Hütthaler als Zeugen erschienen. Beide hatten nach Abgabe eines positiven Doping-Tests die Einnahme verbotener Substanzen gestanden. Demgegenüber kamen Rasmussen, Caucchioli, Hoffmann und Zberg ihren Ladungen "beharrlich nicht nach, was insofern nicht weiter verwunderlich ist, als sie hier unter Wahrheitspflicht aussagen müssten", wie die Richterin abschließend bemerkte.

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