Olympiasiegerin:

"Jeder Flüchtling hat mehr Rechte als wir Sportler"

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Die deutsche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein musste eine Niederlage einstecken.

Die deutsche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat in ihrem langjährigen Prozess eine herbe Niederlage einstecken müssen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte die Schadenersatzklage der fünffachen Olympiasiegerin wegen ihrer Dopingsperre gegen den Eislauf-Weltverband (ISU) für unzulässig und widersprach damit dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom Jänner 2015.

Pechstein meinte, ihr fester Glauben in die deutsche Justiz habe einen Dämpfer erhalten. "Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht", beklagte die Berlinerin, nachdem ihr durch den BGH die Möglichkeit verwehrt wurde, vor deutschen Zivilgerichten zu klagen. Sie kündigte an, eine Sportlergewerkschaft zu gründen.

Pechstein ging gegen eine zweijährige Sperre vor, die der Eislauf-Verband 2009 aufgrund auffälliger Blutwerte ohne positiven Befund gegen sie verhängt hatte. Die 44-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück. Pechstein verklagte deshalb die ISU auf rund fünf Millionen Franken (4,52 Mio. Euro).

Das Gericht begründete seine Entscheidung u.a. damit, dass Pechstein die Schiedsgerichtsvereinbarung freiwillig unterschrieben habe, wonach das Oberste Sportgericht in Lausanne als letzte Instanz im Sport zuständig sei. Wäre die Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts zugunsten Pechsteins ausgefallen, hätte dies ein Beben in der Sportschiedsgerichtsbarkeit nach sich gezogen. Künftig wäre dann jedem Athleten die Möglichkeit offen gestanden, zwischen Sport-und Zivilgerichten zu wählen.

 

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