Prozess gegen ÖSV-Mitglieder auf 27. April vertagt

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Der im Oktober begonnene Prozess gegen zehn aktuelle und ehemalige Vertreter des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV) wegen des Dopingskandals bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin ist am Dienstag in Italien fortgesetzt und kurz darauf auf den 27. April vertagt worden. Drei Zeugen der Staatsanwaltschaft und Funktionäre des ÖSV konnten entschuldigt nicht vor Gericht erscheinen.

Sie waren nach den Olympischen Winterspielen in Vancouver auf der Heimreise nach Österreich. Lediglich ein italienischer Polizist, der die Ermittlungen geführt hatte, wurde vernommen. Keiner der österreichischen Angeklagten war anwesend. Die Richterin strich die bereits am 16. und am 25. März 2010 geplanten Gerichtsverhandlungen und ersetzte sie mit Terminen am 27. April und am 10. Juni. Auch die ursprünglich für Mai 2010 angesetzte Verhandlung wurde gestrichen. Bei der nächsten Gerichtsverhandlung sollen Gutachter der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft vernommen werden. Die Zeugen der Verteidigung werden voraussichtlich erst im Juni und in den Folgeverhandlungen vernommen.

"Mit einem Urteil in diesem Prozess ist kaum vor Ende dieses Jahres zu rechnen", sagte der Südtiroler Rechtsanwalt Wolfgang Burchia im Gespräch mit der Austria Presse Agentur. Burchia vertritt ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel. 37 Namen stehen auf der Zeugenliste der Verteidigung, darunter ÖSV-Generalsekretär Klaus Leistner, ÖSV-Vizepräsident Toni Leikam und Ex-ÖOC-Generalsekretär Heinz Jungwirth. Die österreichischen Zeugen sind nicht verpflichtet, vor der italienischen Justiz auszusagen.

Angeklagt sind bei diesem Prozess neben dem Verbands-Chef Schröcksnadel und Markus Gandler auch Ex-ÖSV-Coach Walter Mayer, der ehemalige Langlauf-Cheftrainer Emil Hoch, der Sportmediziner Peter Baumgartl, sowie von Athletenseite die Ex-Biathleten Wolfgang Perner und Wolfgang Rottmann sowie die Langläufer Martin Tauber, Johannes Eder und Jürgen Pinter. Laut Anklageschrift wird Schröcksnadel und Gandler Begünstigung von Doping vorgeworfen. Die Athleten werden des Gebrauchs von Dopingmitteln beschuldigt. Ihnen drohen laut Artikel 9 des italienischen Anti-Doping-Gesetzes bis zu zwei Jahre Haft, die jedoch im Rahmen des allgemeinen Strafnachlasses ohnehin nicht zur Anwendung kommen werden.

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