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Kogler gibt Klarheit

So sehen die Lockerungen im Freizeit- und Breitensport aus

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Sportminister Werner Kogler hat heute Klarheit geschafft, wie es im Freizeit- und Breitensport trotz Corona weitergeht.

Verschiedene Sportstätten werden ab 1. Mai für den Breitensport wieder geöffnet. Als Beispiele nannte er Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze sowie Pferdesport- und Schießanlagen. Die Sicherheitsmaßnahmen wie ein ausreichender Abstand zu anderen Sportlern bleiben aufrecht. Das Gleiche gelte beim Radfahren und Laufen.
 
Mehrmals verwies der Sportminister bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) auf den Hausverstand, wonach aus gesundheitspolitischen Gründen Sportarten mit geringerem Körperkontakt gegenüber Mannschafts- und Kampfsportarten bevorzugt würden. Für Liebhaber von Tennis, Golf, Reiten, Leichtathletik, Schießen, Segelfliegen und anderen Outdoor-Aktivitäten bedeutet dies gute Nachrichten, denn für sie soll es ab 1. Mai wieder Möglichkeiten geben, ihrem Hobby nachzugehen.
 
"In Tagen des Frühlings so viel wie möglich zulassen, so wenig wie möglich einschränken", sagte Kogler und appellierte dass die Corona-Abstandsregeln aber weiter eingehalten werden müssen.
 
 
Vizekanzler und Sportminister Kogler gibt Lockerungen im Sport bekannt

Vizekanzler und Sportminister Kogler gibt Lockerungen im Sport bekannt

© GEPA
× Vizekanzler und Sportminister Kogler gibt Lockerungen im Sport bekannt
 

Innenanlagen bleiben geschlossen

Auch andere Sportarten sollen dazugehören, Kogler wollte keine "taxative" Liste vorlegen. Mehr Klarheit dürften die entsprechenden Verordnungen des Gesundheitsministeriums bringen, die in Vorbereitung seien. Die Fachverbände seien aufgefordert, spezielle Empfehlungen abzugeben. Beim Tennis könnte es beispielsweise notwendig werden, dass jeder der beiden Spieler mit seinen eigenen Bällen aufschlägt. Diese könnten markiert werden, der traditionelle Hand-Shake nach einem Match müsste wohl entfallen.
 
Die Innenanlagen der betroffenen Sportstätten (Kabinen, Duschen, Kantine etc.) sollen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.
 

Mindestabstand bei Laufen und Radfahren muss größer sein

Laufen und Radfahren durfte man auch seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen Mitte März - allerdings nur unter Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen. Nach einer Studie der Universitäten Leuven und Eindhoven, die Kogler zitierte, sollte dieser aber künftig nicht 1,5 Meter betragen, sondern wesentlicher größer sein. Für das Laufen erwähnte Kogler zehn Meter, für schnelles Radfahren bei etwa 30 km/h 20 Meter. Das sei eine Empfehlung, die sich daraus ergebe, dass bei Ausdauersportarten anders ein- und ausgeatmet werde, potenziell infektiöse Tröpfchen weiter fliegen könnten.
 
Bundesliga und Spitzensportler die Einkünfte erzielen, dürfen ab Montag wieder in Kleingruppen trainieren

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Ausnahmen NUR für Spitzensportler und Bundesligisten

Profisportler sollen idealerweise schon ab Anfang nächster Woche durch eine Ausnahmeregel trainieren dürfen - und zwar auch in Indoor-Einrichtungen, was im Hobbybereich nicht erlaubt ist. Wie Kogler ausführte, betrifft dies 600 Personen, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch den Sport bestreiten. (SpitzensportlerInnen, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, Einkünfte daraus erzielen und an international hochklassigen Wettkämpfen teilnehmen)
 
Auch dafür müssten vorher die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, wobei sich der Grünen-Vorsitzende optimistisch zeigte, dass dies bis 20. April gelingen könnte. Die Auflagen: Es brauche "mindestens 20 Quadratmeter" pro Person, der Mindestabstand zu anderen soll zwei Meter betragen. Ansonsten gelten laut Kogler weiter die üblichen Desinfektions- und Hygienemaßnahmen.

Alle Aktivitäten müssten jedenfalls ohne Zuschauer in Szene gehen. „Zusammenkünfte von Menschen auf engerem Raum werden noch länger nicht möglich sein“, sagte Kogler.

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