Internationales Sportgericht in Lausanne bestätigt Doping-Sperren gegen Eder, Pinter und Tauber. Diethart-Sperre jedoch reduziert.
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat am Montag die Einsprüche der österreichischen Langläufer Johannes Eder, Jürgen Pinter und Martin Tauber gegen im April vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) ausgesprochene lebenslange Olympia-Sperren abgelehnt. Die ebenfalls lebenslange Olympia-Sperre ihres Teamkollegen Roland Diethart wurde hingegen verkürzt, endet mit den Winterspielen 2010 in Vancouver.
Doping-Affäre in Turin
Die lebenslangen Sperren waren eine
Folge der Doping-Affäre bei den Winterspielen 2006 in Turin gewesen. Dabei
wurden neben den genannten vier Aktiven auch die zum Zeitpunkt der
Sanktionssetzung bereits zurückgetretenen Biathleten Wolfgang Rottmann und
Wolfgang Perner lebenslang von Olympia ausgeschlossen worden. Die Anhörungen
in den Fällen Eder, Pinter, Tauber und Diethart vor dem CAS fand Anfang
November statt.
Schuldig
Die oberste sportliche Berufungsbehörde befand die vier
Skilangläufer des Besitzes unerlaubter Methoden durch die Verwendung von
Bluttransfusionsgeräten und die Komplizenschaft bei der Verletzung des
Antidoping-Reglements für schuldig. Eder wurde zudem angelastet, eine
verbotene Methode verwendet zu haben. Da sich daraus bei Eder, Pinter und
Tauber keine Strafmilderung ergeben hat, wurden die Urteile bestätigt.
Diethart hingegen - vor gut zwei Monaten von einem anders zusammengesetzten Tribunal als die anderen Drei angehört - hat davon profitiert, dass er bei den Spielen 2006 später am Ort des Geschehens eingetroffen war. Es wurde angenommen, dass er keine große Rolle im damaligen Prozedere gespielt hat. Dieses hatte am 18. Februar 2006 mit einer Razzia in einem Quartier der Österreicher seinen Anfang genommen.
FIS entschied anders
Etwas anders fiel die im November vom
Internationalen Skiverband (FIS) ausgesprochene Sperre aus. Hier erwischte
es ebenfalls Tauber und Eder, allerdings auch Diethart. Pinter hingegen
wurde freigesprochen, da die Beweise gegen ihn nicht ausreichend gewesen
seien.