Zurück in Dänemark

Wende im Block-Drama: Kinder von Steakhaus-Erbin wieder bei Vater

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Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg zugunsten des Vaters entschieden.

Der 10-jährige Bub und das 13-jährige Mädchen müssen demnach zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren, teilte die Pressestelle des Gerichts am Freitagabend mit. Das Gericht entschied über einen am Mittwoch eingebrachten Eilantrag des Vaters.

"Dieser Eilmaßnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche", hieß es in der Mitteilung. Die Kinder seien am Freitag der Obhut des Vaters übergeben worden.

Dramatische Entführung durch Unbekannte

Der Vater der beiden Kinder war in der Silvesternacht von Unbekannten in Süddänemark überfallen worden. Die Täter hatten dabei nach Angaben der dänischen Polizei den 10-jährigen Buben und das 13 Jahre alte Mädchen in einem Auto mitgenommen. Es werde wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ermittelt, hatte die dänische Polizei am Montag mitgeteilt.

Christina und Eugen Block

"Block House"-Erbin Christina Block mit ihrem Vater und Gründer Eugen Block

© Getty
× Christina und Eugen Block

Die Hamburger Polizei und Vertreter des Jugendamts hatten am Mittwochabend die Familie in Hamburg aufgesucht. "Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht", hatte eine Polizeisprecherin am Donnerstag erklärt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft wollte sich auch am Freitag nicht näher zu ihren Ermittlungen äußern.

Sorgerechtsstreit tobt seit Jahren

Die beiden Eltern streiten sich bereits seit mehr als zwei Jahren vor Gericht um das Sorgerecht. Im November 2022 hatte die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block (83), dem "Hamburger Abendblatt" gesagt, die Kinder seien nach der Scheidung regelmäßig bei ihrem Ex-Mann in Dänemark zu Besuch gewesen. Ende August 2021 habe er die Kinder abgeholt und bei sich behalten.

Eugen Block

Eugen Block gründete die Steakhaus-Kette "Block House"

© Getty
× Eugen Block

Am 27. Oktober 2021 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein übertragen, wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte. Zugleich sei damals der Vater verpflichtet worden, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Dabei habe es sich jedoch nur um eine einstweilige Anordnung gehandelt. Die vorläufige Regelung sollte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gelten.

Dieses sogenannte Hauptsacheverfahren sei noch nicht abgeschlossen. In erster Instanz habe das Familiengericht am 17. Oktober 2023 die Sorgerechtsanträge beider Eltern zurückgewiesen, sagte Wantzen. Zur Begründung hieß es, die deutschen Gerichte seien wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark nicht mehr international zuständig. Gegen diese Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden, über die noch nicht entschieden wurde.

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