Sachkundenachweis
Ab morgen ist ein Hundeführerschein verpflichtend
Ab Mittwoch, 1. Juli, tritt in Österreich eine neue bundesweite Regelung im Tierschutzrecht in Kraft. Der Nationalrat hat eine Tierschutzgesetznovelle beschlossen, die eine Pflicht für Ersthalter vorsieht. Wer künftig erstmals einen Hund, Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel halten möchte, muss vorab einen Sachkundenachweis erbringen. Ausgenommen von der Regelung sind Vögel wie Wellensittiche, Nymphensittiche, Unzertrennliche und Plattschweifsittiche. Personen, die bereits ein solches Tier in ihrem Haushalt besitzen, sind von der Neuerung nicht betroffen. Ziel der bundesweiten Maßnahme ist es, unüberlegte Spontankäufe zu verhindern und das Bewusstsein für die Verantwortung der Tierhaltung zu stärken. Zudem wird das Qualzuchtverbot für Heimtiere verschärft.
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Details zum neuen Sachkundenachweis
Der vorgeschriebene Kurs umfasst mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und muss vor der Aufnahme der Tierhaltung vorgewiesen werden. Bei Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln handelt es sich um einen Theoriekurs über Haltung, Pflege, Ernährung sowie rechtliche Vorschriften und Gefahrenvermeidung. Zukünftige Hundehalter müssen neben diesem Theorieblock innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Haltung zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit mit ihrem mindestens sechs Monate alten Hund absolvieren. In dieser Praxis geht es um tierschutzkonformes Training, Körpersprache und das Bewältigen alltäglicher Stresssituationen. Der Theoriekurs für Hunde deckt rechtliche Grundlagen, den zeitlichen Aufwand, Kosten sowie Verhaltensregeln im Alm- und Weidegebiet ab.
Ausnahmen von der Kurspflicht
Die Ausbildung muss in dem Bundesland absolviert werden, in dem die Tierhaltung geplant ist, die ausgestellte Bescheinigung gilt jedoch bundesweit. Für die Durchführung heben die Vortragenden von den Teilnehmern kostendeckende Beiträge ein. Bestimmte erfahrene Personengruppen sind von der Absolvierung der Einheiten komplett befreit. Dazu gehören unter anderem Tierärzte, Personen mit dem Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" sowie aktive Trainer und Leistungsrichter des Österreichischen Kynologenverbands (Anm. der größte Dachverband im österreichischen Hundewesen). Auch wer nachweislich zum Zeitpunkt der Neuaufnahme bereits einen Hund hält oder in den vergangenen zwei Jahren über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren einen Hund besessen hat, benötigt den Sachkundenachweis nicht. Sollte ein Hund behördlich abgenommen worden sein, müssen die Kurse innerhalb von sechs Monaten nach der Wiederausfolgung nachgeholt werden.
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