Neu Regel

Achtung! Beim Pickerl gilt jetzt Null-Toleranz

Eine Klebevignette ist an der Windschutzscheibe eines Autos angebracht.
© APA/ROLAND SCHLAGER
Für Herr und Frau Österreicher könnte es beim Auto bald ungemütlich werden. Eine neue Kraftfahrnovelle sieht das radikale Aus für die viermonatige Schonfrist beim Pickerl vor.
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Hinter dem sperrigen Begriff der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes verbergen sich brisante Änderungen für alle Motorisierten. Bisher durfte das Pickerl bis zu vier Monate überzogen werden, doch mit dieser Regelung soll bald Schluss sein. Nach den neuen Plänen der Regierung muss die Überprüfung am vorgesehenen Tag erledigt sein – keinen Tag später.

Strenge Regeln fürs Pickerl

Das Vorziehen der Überprüfung wird hingegen ausgeweitet. Autofahrer können den Test künftig bereits bis zu vier Monate vor dem eigentlichen Termin absolvieren, statt wie bisher nur einen Monat vorher. Zudem ändert sich der Rhythmus der Intervalle von der bekannten 3-2-1-Regelung auf eine neue 4-2-2-2-1-Variante.

Datenbanken und Lkw-Kontrollen

Die Novelle umfasst neben den Fristen noch weitere Maßnahmen. Vorgesehen sind eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Werkstätten sowie Anpassungen für Fahrlehrer. Auch schärfere Lkw-Kontrollen und ein direkter Zugriff für die Betrugsbekämpfung auf die entsprechende Datenbank sind Teil des aktuellen Gesetzespakets.

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