Neu Regel
Achtung! Beim Pickerl gilt jetzt Null-Toleranz
Hinter dem sperrigen Begriff der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes verbergen sich brisante Änderungen für alle Motorisierten. Bisher durfte das Pickerl bis zu vier Monate überzogen werden, doch mit dieser Regelung soll bald Schluss sein. Nach den neuen Plänen der Regierung muss die Überprüfung am vorgesehenen Tag erledigt sein – keinen Tag später.
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Das Vorziehen der Überprüfung wird hingegen ausgeweitet. Autofahrer können den Test künftig bereits bis zu vier Monate vor dem eigentlichen Termin absolvieren, statt wie bisher nur einen Monat vorher. Zudem ändert sich der Rhythmus der Intervalle von der bekannten 3-2-1-Regelung auf eine neue 4-2-2-2-1-Variante.
Datenbanken und Lkw-Kontrollen
Die Novelle umfasst neben den Fristen noch weitere Maßnahmen. Vorgesehen sind eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Werkstätten sowie Anpassungen für Fahrlehrer. Auch schärfere Lkw-Kontrollen und ein direkter Zugriff für die Betrugsbekämpfung auf die entsprechende Datenbank sind Teil des aktuellen Gesetzespakets.
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