Saftige Geldstrafen

Finger weg vom Wegesrand-Obst!

Mmmh, schmecken die gut!
© ORF
Reife Kirschen, saftige Marillen oder pralle Weintrauben am Wegesrand – für viele einfach zum Zugreifen. Doch wer sich unerlaubt bedient, riskiert eine saftige Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro!
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Ein aktueller Fall aus dem Bezirk Melk zeigt, wie ernst die Behörden das nehmen: Mehrere Personen sollen Erdbeeren von einem Feld gestohlen haben. Die Bauern erstatteten Anzeige, die Polizei fahndete – und stoppte schließlich ein Fahrzeug auf der Westautobahn. Mit dem gestohlenen Obst an Bord.

Kein Einzelfall

Laut Landwirtschaftskammer Niederösterreich (LKNÖ) sind bäuerliche Betriebe immer häufiger betroffen. Nicht nur Obst wird gestohlen – auch Zwiebeln, Karotten, Kürbisse. Manchmal sogar junge Pflanzen und frisch gesetzte Obstbäume!

Manche nehmen hunderte Kilogramm mit

Die Eigentümer ermahnen Passanten. © ORF

Martin Sedelmaier, Obmann des Landesobstbauverbandes und selbst Obstbauer in Brunnkirchen bei Krems, kennt das Problem: „Es geht um die Mengen, die die Menschen mitnehmen." In einem Fall wurden mehrere hundert Kilogramm Pfirsiche in einem Auto sichergestellt. Dazu kommt: Wer hoch hinaufgreift, reißt auch mal Äste ab – der Schaden geht also über den Warenwert hinaus.

Das droht rechtlich

Strafrechtsexperte Andreas Pollak von der Universität für Weiterbildung Krems stellt klar: Nicht eingezäunt bedeutet nicht frei verfügbar! Nach dem niederösterreichischen Feldschutzgesetz drohen Verwaltungsstrafen bis 1.500 Euro. Bei großen Mengen kann sogar gerichtliches Strafrecht greifen.

Es gibt freilich auch Ausnahmen

Das „Gelbe Band" – ist ein Baum damit markiert, darf man zugreifen. Ansonsten gilt: erst fragen, dann pflücken!

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