Kein Einspruch
Lebenslange Haft für Villach-Attentäter ist rechtskräftig
Der 24-jährige Syrer hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil auf Rechtsmittel verzichtet, und auch die Staatsanwaltschaft hat nun keine Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, sagte Behördensprecher Markus Kitz Dienstagfrüh auf APA-Anfrage.
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Bei dem Fall habe es sich um einen berichtspflichtigen Akt gehandelt: Die Staatsanwaltschaft hatte also bei der Oberstaatsanwaltschaft und auch beim Justizministerium um Genehmigung der Entscheidung, dass keine Rechtsmittel erhoben werden, ansuchen müssen. Die Frist für Rechtsmittel war in der Nacht auf Dienstag, um Mitternacht, ausgelaufen, die Behörde hatte sie verstreichen lassen.
Der 24-Jährige hatte am 15. Februar 2025 in der Villacher Innenstadt wahllos auf Jugendliche und junge Männer eingestochen. Dabei wurde ein 14-jähriger Schüler getötet, fünf Personen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Der Syrer hatte angegeben, im Namen des terroristischen Islamischen Staats (IS) gehandelt zu haben. Am vergangenen Mittwoch erfolgte - nach nur einem Prozesstag und damit schneller als erwartet - der einstimmige Urteilsspruch des Schwurgerichts.
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