Forstsee-Attacke

Teenie (18) über Felsen gestoßen: Deutscher gefasst

Ruhiger See mit bewaldetem Ufer, eine Person mit Hund steht am Rand des Forstsees in Kärnten. (Symbolbild)
© Facebook
Rund ein Jahr nach der brutalen Attacke in Kärnten, bei der das 18-jährige Opfer am Kopf schwer verletzt wurde, konnte der Tatverdächtige ausfindig gemacht werden.
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Fast ein Jahr nach einer folgenschweren Gewalttat am Forstsee in Kärnten gibt es einen entscheidenden Fahndungserfolg. Der mutmaßliche Täter konnte laut einem Bericht der Kleinen Zeitung von den Behörden im Süden Deutschlands ausgeforscht werden.

Teenager nach Streit schwer verletzt

Der Vorfall hatte sich im vergangenen Sommer am 8. August am Forstsee im Bezirk Klagenfurt-Land ereignet. Ein damals 18-jähriger Kärntner war gegen 22 Uhr mit seiner 17-jährigen Freundin am See unterwegs, als es zu einem Streit mit einem vorerst unbekannten Mann kam. Der Verdächtige soll den jungen Mann anschließend mehrere Meter tief über einen Felsen ins Wasser gestoßen haben.

Schwere Kopfverletzungen nach Sturz

Der Jugendliche erlitt bei dem Sturz schwere Kopfverletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Der mutmaßliche Angreifer war zum Tatzeitpunkt offenbar in Begleitung einer Frau und eines Kleinkindes.

Da seine Identität zunächst unbekannt blieb, starteten die Ermittler umfangreiche Nachforschungen. Auch ein Zeugenaufruf in sozialen Netzwerken sorgte damals für große Aufmerksamkeit.

Die Fahndung nach dem Verdächtigen gestaltete sich über Monate schwierig. Ermittler überprüften zahlreiche Spuren und werteten unter anderem Daten aus Beherbergungsbetrieben rund um den Wörthersee aus. Der entscheidende Hinweis kam schließlich durch die Analyse von Mobilfunkdaten. Diese führte die Ermittler auf die Spur eines Mannes aus Süddeutschland, der inzwischen von den deutschen Behörden befragt wurde.

Der Beschuldigte bestreitet laut einem Bericht der Kleinen Zeitung jedoch sämtliche Vorwürfe. Wie Sprecher Markus Kitz von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erklärte, habe der Mann sogar bestritten, sich zum Tatzeitpunkt in Österreich aufgehalten zu haben. Die Ermittlungen dauern an. Allein die Ortung eines Mobiltelefons in der Nähe des Tatorts gilt laut Staatsanwaltschaft noch nicht als ausreichender Beweis für eine Verurteilung.

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