Ausnahmeregelung soll Winzer in Corona-Zeiten unterstützen.
Noch herrscht in der Gastronomie weitgehend Stillstand. Das wird sich ab 15. Mai ändern, wenn die Lokale wieder aufsperren dürfen. In der Bundeshauptstadt Wien wurde für eine bestimmte Einkehrmöglichkeit nun sogar eine Sonderregelung geschaffen: für Buschenschanken. Sie dürfen heuer bis Jahresende sowie jeden Tag öffnen, wie das Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima mitteilte.
Das ist ansonsten nicht der Fall. Laut Wiener Buschenschankgesetz dürfen die Betriebe normalerweise nur von Mitte April bis Ende Oktober öffnen - und auch das nur von Freitag bis Sonntag bzw. an Feiertagen. Nun habe man auf den Wunsch kleiner Winzerbetriebe reagiert, hieß es. Die Bewirtung von Gästen ist ab 15. Mai täglich erlaubt. Und ausnahmsweise dürfen die Buschenschanken auch bis Ende des Jahres Wein und lokale Schmankerl anbieten.
Bis Ende des Jahres
"Der Wiener Wein, die Heurigen und Buschenschanken prägen unsere Stadt und das Lebensgefühl der Wiener seit jeher. Wir wollen mit dieser Ausnahmeregelung die Wiener Winzer in diesen schwierigen Zeiten unterstützen", so Sima. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. Dezember 2020, danach tritt wieder das ursprüngliche Buschenschankgesetz in Kraft.