Fettleibigkeit kann nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof eine Behinderung darstellen.
Fettleibigkeit kann nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof eine Behinderung im Beruf darstellen. Etwa wenn das Übergewicht extrem ist und den Arbeitnehmer daran hindert, gleichberechtigt am Berufsleben teilzuhaben, weil er körperlich und seelisch belastet ist. Das schreibt der Generalanwalt in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-354/13).
Als Grenzwert nennt der Gutachter einen Body-Mass-Index (BMI) von 40. Nach gängiger Definition gilt jemand mit einem BMI zwischen 25 und 29,9 als übergewichtig, bei Werten von 30 oder höher spricht man von Fettleibigkeit oder Adipositas. Beim BMI wird das Gewicht in Kilogramm geteilt durch das Quadrat der Größe (Meter).
Das Urteil fällt erst in einigen Monaten. In den meisten Fällen folgen die Richter dem Gutachter.
Starke Fettleibigkeit würde somit als Behinderung gelten. Falls ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen dessen starken Übergewichts kündigt, entspräche dies einer Diskriminierung und würde gegen europäisches Recht verstoßen.
Im konkreten Fall ging es um einen Dänen, der mehr als 160 Kilo wog und dem nach 15 Jahren als Tagesvater von seiner dänischen Gemeinde gekündigt wurde. Der Arbeitgeber begründete die Kündigung mit sinkenden Kinderzahlen, der Kläger sah sich aber wegen Fettleibigkeit diskriminiert und klagte.