Vier Prozent haben eine Patientenverfügung

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Vier Prozent der Österreicher haben eine Patientenverfügung. Die meisten dieser Menschen befinden sich im Pensionsalter. Personen unter 30 Jahren setzen sich wenig mit dem Thema Patientenverfügung auseinander. Drei Jahr nach der Gesetzeseinführung im Sommer 2006 wurde eine Studie über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen erstellt. Das Ergebnis: Die Patientenverfügung ist zwar im Alltag angekommen, doch die große Schwachstelle ist das Fehlen eines zentralen Registers.

Die Patientenverfügung - sie muss alle fünf Jahre erneuert werden - ist nämlich eine "Bringschuld": Das heißt, der Patient muss dafür Sorge tragen, dass sie zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist. Zwar wird eine solche Verfügung bei Rechtsanwaltskammer und Notariatskammer sowie einigen Hospizen registriert, doch bei Notfällen haben die Ärzte nicht die Zeit, nach dem Dokument zu suchen.

Eine gesetzliche Verpflichtung von Spitälern, in den Patientenverfügungsregistern nachzusehen, ob eine solche vorhanden ist, gibt es nicht. Ärzte hätten nicht die Pflicht in irgendwelchen Winkeln nach einer Patientenverfügung zu suchen, sagte Gesundheitsminister Alois Stöger (S) bei einer Pressekonferenz in Wien, "doch sie haben die Pflicht, den letzten Willen des Patienten ernst zu nehmen".

Eine zentrale Registrierung wäre hier die Lösung, meinte Rechtsexpertin Maria Kletecka-Pulker. Minister Stöger überlegt, dieses Thema im Rahmen der "Elektronischen Gesundheitsakte" (ELGA) aufzunehmen. Das Problem dabei: Im Falle eines Widerrufs müsse dies unverzüglich dokumentiert werden, sagte Kletecka-Pulker.

Gerhard Aigner, Bereichsleiter im Gesundheitsministerium, zeigte sich mit dem Gesetz sehr zufrieden. "Österreich hat sich im Gegensatz zu vielen anderen Ländern eine Diskussion über eine mögliche Euthanasie erspart. Ärzte sind zum Heilen und Behandeln da und nicht zum Töten", meinte Aigner. Die Patientenverfügung sei "ein Beitrag, um Vertrauen in moderner, komplizierter Medizin zwischen Arzt und Patient zu stärken", meinte Ulrich Körtner, Vorstand des Institut für Ethik und Recht in der Medizin.

Lernprozess bei Ärzten notwendig

Bei vielen Ärzten sei noch ein Lernprozess notwendig, sagte Körtners Kollegin Julia Inthorn. "Die Patientenverfügung widerspricht ihrem Ethos Leben zu retten. Dennoch müssen wir uns damit auseinandersetzen."

Die Studie wurde vom Institut für Ethik und Recht in der Medizin, eine Forschungsplattform der Universität Wien in Kooperation mit den Medizinischen Universität, in den vergangenen eineinhalb Jahren erstellt. Bei der Untersuchung wurden 1.002 Österreicher befragt. Vier Prozent besaßen eine Patientenverfügung, knapp ein Drittel von ihnen eine "verbindliche". Neben der "verbindlichen" gibt die "beachtliche" Verfügung, die für den Arzt eine Orientierungshilfe darstellt, aber keine konkrete Handlungsanweisung für Situationen, in denen der Patient nicht in der Lage ist, sich selbst zu äußern. "Man wollte das Gesetz auf ihre Wirkung in der Gesellschaft überprüfen", sagte Stöger.

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