Die Groteske geht weiter: Jagger ließ ihren wiedergefundenen Ring heimlich abholen. Jetzt beschäftigt der Fall die Gerichte.
Nächste Runde im grotesken Streit zweier Millionäre. Im Mittelpunkt steht dabei ein teurer Ring – oder auch nicht: Denn mittlerweile wird der Wert des Klunkers angezweifelt.
Doch der Reihe nach: Im August verlor Bianca Jagger, Ex von Rolling Stones-Boss Mick, ihren Lieblingsschmuck. Den Wert gab sie mit 200.000 Euro an. Baulöwe Reinhard Ringler fand den Ring – doch Jagger weigerte sich, ihm den gesetzlichen Finderlohn (10.000 Euro) zu zahlen.
Gerüchte
Also schaltete auch Ringler auf stur – und wollte
den Wert schätzen lassen, um die Belohnung einklagen zu können. Dem kam
Jagger nun zuvor: Sie ließ den Ring heimlich aus dem Safe des Fundamts in
Hof abholen. Damit verhindert sie das Gutachten – und facht die
Gerüchteküche an: In Society-Kreisen glaubt man inzwischen, dass die
berühmte Britin einfach pleite – und der Ring nichts wert ist. Ob das
stimmt, wird bald klar sein: Ringler kämpft weiter – und will das Gutachten
über den Rechtsweg einklagen.
Klage
Er habe eine Klage wegen Unterlassung rufschädigender
Aussagen seitens Gabriel Lanskys, dem Wiener Anwalt der Society-Lady, und
Jagger am 13. November bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, so
Kreuzberger. Lansky hatte zu Ringlers Beharren am Finderlohn u.a.
festgestellt, dass sie keine Scheinansprüche befriedigen wollten. Bianca
Jagger und er seien weiterhin der Meinung, dass Ringler eigentlich kein
Finderlohn zustehe, weil er das Schmuckstück erst "massiv verspätet" - acht
Tage nach Beginn der Medienberichte - abgegeben habe, so Lansky. Ringler
hatte behauptet, er hätte den Ring seiner Tochter zum Spielen gegeben, weil
er wertlos ausgesehen hätte. Als er durch die Medien erfahren habe, wie
wertvoll der Ring sei, hätte er ihn aber sofort abgegeben.
Da Ringler aber den Finderlohn weiterhin einfordern will, müsse er ihn bei einem Gericht in London geltend machen, denn dafür sei kein Gerichtsstand in Österreich zuständig, so Kreuzberger. "Nur in London kann Herr Ringler den Anspruch auf seinen Finderlohn (der Finder will 10.000 Euro, Anm.) geltend machen", sagte der Anwalt. Er werde sich dort um einen Rechtsvertreter umsehen.