4.000 Euro für geschädigte Kundin.
Eine Frau will sich beim Friseur blonde Strähnchen färben lassen - und erleidet schwere Verbrennungen: Das Kölner Landgericht hat den Inhaber des Friseursalons zur Zahlung eines Schmerzengeldes von 4.000 Euro verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass eine zu lange Einwirkzeit der Blondiercreme die Verletzungen hervorgerufen hatte, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Kopfhaut verätzt
Demnach hatte eine Friseur-Mitarbeiterin im Dezember 2016 die Creme auf das Haar der Kundin aufgetragen. Als diese kurz darauf über ein Brennen klagte, habe die Mitarbeiterin geantwortet, dies sei üblich, und die Paste eine weitere halbe Stunde einwirken lassen. Das Ergebnis: Erhebliche Verbrennungen und Verätzungen am Hinterkopf. Die Kundin habe monatelang unter Schmerzen und einer Infektion gelitten. Auf der handtellergroßen Stelle am Kopf könnten keine Haare mehr wachsen.
Der Friseur hatte der Frau als Entschädigung zunächst einen Gutschein angeboten, was diese aber ablehnte. Stattdessen zog sie vor Gericht und forderte ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Die Zivilkammer gab der Klage dem Grunde nach statt, setzte die Schadensersatzsumme aber geringer an.