Klosterneuburg

17-Jährige vergewaltigt: Drei Jahre Haft

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OLG hob Strafe für Taxifahrer deutlich an: "Bedarf eines klaren Signals."

Statt einer ursprünglich über ihn verhängten teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren - davon acht Monate unbedingt - muss ein 45-jähriger Taxifahrer für drei Jahre ins Gefängnis. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag entschieden. Der Familienvater hatte am 7. Mai 2011 in seinem Fahrzeug ein 17-jähriges Mädchen vergewaltigt. Ein Berufungssenat (Vorsitz: Charlotte Habl) leistete nun der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge, die das Ersturteil des Landesgerichts Korneuburg als zu milde bekämpft hatte.

"Die Strafe ist zu niedrig", fand Oberstaatsanwalt Peter Gildemeister im Justizpalast klare Worte. Der vorliegende Fall zeichne sich durch "ausgesuchte Verwerflichkeit" aus, der Taxifahrer habe das in ihn gesetzte Vertrauen "auf das Schäbigste missbraucht".

Vergewaltigt
Freunde des Mädchens hatten die schwer alkoholisierte 17-Jährige nach einem Schulball in der Bundeshauptstadt in das Taxi gesetzt und den Fahrer gebeten, sie nach Hause zu bringen. Sie nannten dem Lenker auch die Adresse in Klosterneuburg und bezahlten ihm im Voraus den Fuhrlohn.

Der 45-Jährige nützte den angeschlagenen Zustand der 17-Jährigen aus, indem er sich am Ende der Fahrt zu ihr auf die Rückbank setzte, sie zu küssen und entkleiden begann. Das Mädchen war nicht mehr in der Lage, sich zur Wehr zu setzen, so dass sie der Taxler vollständig entblößte und am Ende vergewaltigte.

"Nicht mit Absicht"
"Ich bin 22 Jahre Taxifahrer. Ich habe eine 82 Jahre alte Mutter. Ich habe diese Sache nicht mit Absicht gemacht. Ich bin nicht so", beteuerte der Mann nun vor dem OLG. Sein Verteidiger Farid Rifaat erklärte, sein Mandant sei "fälschlich davon ausgegangen, dass sie damit einverstanden ist". Dieser habe den wehrlosen Zustand des Mädchens nicht erkannt. Außerdem habe es sich um "den ersten gröberen Entgleiser, der ihm passiert ist" gehandelt.

Genau das war aber nicht der Fall. Nachdem die 17-Jährige Anzeige erstattet hatte und der Taxler ausgeforscht war, wurde bekannt, dass dieser in der Vergangenheit schon mehrfach weibliche Fahrgäste belästigt und bedrängt hatte. Obwohl diese Vorfälle zunächst ohne strafrechtliche Folgen geblieben waren, sprach das OLG nun doch von "sittlichen Verfehlungen", die in diesem Fall erschwerend mitzuberücksichtigen seien. Vor allem aber habe "die Justiz klar zum Ausdruck zu bringen, dass Taxifahrern eine Verantwortung zukommt, die nicht missbraucht werden darf", betonte die Senatsvorsitzende. Wer sich in ein Taxi setze bzw. gesetzt werde, müsse davon ausgehen können, dass seine bzw. ihre körperliche Integrität unangetastet bleibe.

Strafanhebung
"Die vom Erstgericht verhängte Strafe war zu gering. Es bedarf aus generalpräventiven Gründen eines klaren Signals", begründete Habl die deutliche Strafanhebung auf drei Jahre unbedingt. Auf sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.

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