Urteil ist nicht rechtskräftig

Frau in Fitnessstudio niedergestochen: 15 Jahre Haft

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Weil er 13 Mal in Tötungsabsicht auf seine Ehefrau eingestochen haben soll, ist ein 28-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht Wels wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Die Tat hatte sich in einem Fitnessstudio in Vöcklabruck ereignet, in dem die Frau beruflich tätig war. "Ich bekenne mich schuldig. Ich bin froh, dass sie noch lebt", hatte der Angeklagte dem Gericht erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der Strafbemessung - der Strafrahmen lag bei zehn bis 20 Jahren oder lebenslang - wurden das Geständnis und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit mildernd berücksichtigt. Der Mann stand zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen. Erschwerend wurde unter anderem die bewaffnete Tat gegen eine nahe Angehörige gewertet, so der vorsitzende Richter. Der Frau wurden 8.000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen.

Entzugsklinik in Salzburg

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Dezember des Vorjahrs seine Frau in dem Fitnessstudio, in dem sie arbeitete, mit einem Messer attackiert und schwer verletzt zu haben. Zum Tathergang wollte der Mann dem Gericht keine Fragen beantworten. Laut Staatsanwältin wollte der Angeklagte seine Frau töten, nachdem sie angekündigt hatte, dass sie sich von ihm trennen wolle. "I geh gern 18 oder 25 Jahre eini, aber mein Gesicht lass ich mir nicht nehmen ... ich schwör, du wirst was erleben, das noch kein Mensch erlebt hat", habe er ihr drei Tage vor der Tat geschrieben. Damals war er in einer Entzugsklinik in Salzburg, da er immer wieder mit Alkohol- und Drogenabhängigkeit zu kämpfen hatte.

Am 21. Dezember habe er sich vom Therapeuten abgemeldet, Alkohol und andere Substanzen konsumiert und sei nach Vöcklabruck zum Arbeitsplatz seiner Frau gefahren, berichtete die Staatsanwältin. Dort gelangte er hinter die Rezeption und stach mit einem Messer, das er aus Salzburg mitgebracht hatte, 13 Mal auf die 29-Jährige ein. Zeugen schafften es nicht, ihn von ihr abzubringen. "Ihr Glück war, dass das Messer abgebrochen ist, darum lebt sie noch", erklärte die Staatsanwältin. Zum Zeitpunkt der Tat habe der Angeklagte 1,7 Promille Alkohol und andere Substanzen intus gehabt.

Schlussplädoyer der Staatsanwältin 

In ihrem Schlussplädoyer betonte die Staatsanwältin, dass es nicht der Angeklagte gewesen sei, der dafür sorgte, dass die Frau nicht gestorben sei, sondern allein Glück. Sie verwies auf 60 Übergriffe gegen Frauen 2022, davon 28 Femizide.

Der Verteidiger strich heraus, dass ein Geständnis der wesentlichste Milderungsgrund sei. Seinem Mandanten tue es "wirklich leid", dieser habe auch bereits 2.000 Euro Schmerzengeld bezahlt. Er sei zum Zeitpunkt der Tat eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen, der Angeklagte sei auch "von der Sucht runter gekommen", er habe sich im Gefängnis freiwillig in Entzug begeben.

Der Angeklagte hatte vor Gericht seine Angaben vor der Polizei im Dezember bestätigt, Fragen wollte er keine mehr beantworten. Vor Kriminalisten hatte er ausgesagt, die Frau habe ihn beschimpft, er habe das Messer gezückt, sie sei mehr oder weniger hineingelaufen. In einer Stellungnahme im April legte er dann aber ein vollumfängliches Geständnis ab.

"Ich versteh's nicht, wie kann man so was machen"

"Ich versteh's nicht, wie kann man so was machen", kommentierte die Frau als Zeugin vor Gericht die Tat. Ihr Mann hätte sie bereits zuvor bedroht und auch geschlagen. "Ich habe ihn auch nicht betrogen", obwohl er ihr das ständig vorgeworfen habe. "Mir geht es nicht gut, psychisch hat mich der Mensch kaputt gemacht", sagte sie auf Frage der Staatsanwältin. Sie war nach dem Vorfall wieder arbeiten, kämpfe aber mit Panikattacken.

"Der hat in einer Tour auf sie eingestochen. Ich kann mit so einer Situation nicht umgehen. Ich hab so was noch nicht gesehen", berichtete ein Zeuge aus dem Fitnessstudio, der in Abwesenheit des Angeklagten vernommen wurde.

Ein Gutachter beschrieb die Verletzungen der Frau, die eine Operation in Vollnarkose nötig gemacht hatten. Die Klinge des Küchenmessers war demnach schon abgebrochen, als der Angeklagte noch gegen den Rumpf der Frau stach. Es sei mit großer Wucht zugestochen worden.

(S E R V I C E - Frauen, die Gewalt erleben, finden u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133)

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