Diese Summe wurde dem FC Kärnten vom Protestkomitee der Bundesliga zugesprochen.
Das Protestkomitee der österreichischen Fußball-Bundesliga hat am Dienstag das erstinstanzliche Urteil im Rechtsstreit zwischen SK Austria Kärnten und FC Kärnten bestätigt. Die Einsprüche beider Clubs gegen die im vergangenen Februar getroffene Entscheidung des Senats 2 wurden abgelehnt, "womit die Zuerkennung von rund 1,1 Mio. Euro zugunsten des FC Kärnten aufrecht bleibt", hieß es in einer Bundesliga-Aussendung.
Über geringfügige gegenseitige Antragsansprüche (Spielerleihgebühr, Mietkosten etc.) wird vom Protestkomitee noch gesondert entschieden. Da der verbandsinterne Instanzenzug nun abgeschlossen ist, haben beide Parteien noch die Möglichkeit, Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einzubringen.
Für Austria Kärnten scheint durch das Urteil die Lizenz für die kommende Saison gesichert, weil für die Hälfte der zu bezahlenden Summe das Land Kärnten fix aufkommen würde. Die weiteren 50 Prozent sollen von der Stadt Klagenfurt beigesteuert werden, hier existiert bisher aber nur eine Absichtserklärung. Allerdings wird die Spielgenehmigung wohl nicht in erster Instanz am kommenden Donnerstag erteilt, weil in den vorerst abgegebenen Kärntner Unterlagen die Haftungserklärungen nicht enthalten sind.