Das Protestkomitee der Bundesliga beglaubigte das 4:2 für die Neustädter.
Die Bundesliga-Partie SC Wiener Neustadt gegen FK Austria Wien wird nicht neuausgetragen. Das hat das Protestkomitee der Bundesliga nach seiner Sitzung am Freitag bekanntgegeben. Demnach wurde die Partie der 31. Runde resultatsgemäß mit 4:2 für die Niederösterreicher beglaubigt. Der Bundesliga-Instanzenzug ist damit abgeschlossen.
Begründung
"Nach den FIFA-Spielregeln ist der Schiedsrichter mit all seinen Stärken und Fehlern Teil des Spiels. Seine Entscheidungen zum Spielergebnis, selbst wenn sie gegen die Regeln getroffen worden wären, sind endgültig und unanfechtbar. Aus diesem Grund ist in den Verbandsregeln des ÖFB und der Bundesliga eine Neuaustragung nur dann vorgesehen, wenn ein Spiel ohne Verschulden der beiden Vereine abgebrochen wurde (z. B. Flutlichtausfall)", erklärte der Protestkomitee-Vorsitzende Andreas Grundei in einer Aussendung.
In Wiener Neustadt standen in der Partie am 30. April zwei Spieler der Niederösterreicher beim Anstoß zu den zweiten 45 Minuten weit in der Austria-Hälfte. Wenige Sekunden später fiel das 2:1 für die Gastgeber. Da der Senat 1 das Ergebnis beglaubigt hatte, war die Austria vor das Protestkomitee gezogen.
Austria verzichtet auf Schiedsgericht
Die Austria hat sich entschlossen, nicht vor das Ständig Neutrale Schiedsgericht zu gehen. "Wir hätten sieben Tage Zeit gehabt, den Weg zum Neutralen Schiedsgericht einzuleiten, haben uns aber entschlossen im Sinne des sportlichen Wettbewerbs der Bundesliga schon heute diese Entscheidung schnell zu treffen", sagte Austrias AG-Vorstand Markus Kraetschmer.
Das Urteil nahmen die Wiener allerdings trotzdem nur kopfschüttelnd zur Kenntnis. "Die Ausführungen zu dieser Entscheidung sind für uns bestürzend", betonte Kraetschmer. "Ich hoffe doch, dass einige Herren auch einmal darüber nachdenken, ob es wirklich richtig ist, solche Regeln einfach nur zur Kenntnis zu nehmen", fügte der 39-Jährige hinzu. Durch den Entscheid sei nunmehr auch klar, dass "selbst wenn der Schiedsrichter bewusst gegen eine Regel verstößt, seine Entscheidung unumstößlich ist".