Der Senat 2 der Fußball-Bundesliga hat die 18-monatige Funktionssperre gegen Jürgen Werner bestätigt.
Der ehemalige Vizepräsident des LASK hatte gegen den gleichlautenden Senatsbeschluss vom Juni dieses Jahres Berufung eingelegt und Mitte September vom Protestkomitee der Liga vorerst Recht bekommen. Der Senat 2 sei nun aber nach Prüfung weiterer Sachverhalte in seiner Ansicht bestätigt worden, hieß es am Dienstag in einer Aussendung der Bundesliga.
"Jürgen Werner wird für offizielle Funktionen im österreichischen Fußball gesperrt, da er während seiner Zeit als LASK-Vizepräsident mehrere Gesellschaftsanteile und Funktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innegehabt hatte. Eine derartige parallele Funktionsausübung ist gemäß dem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern untersagt", hieß es in der Begründung.
Sperre bis Februar 2023
"Im Rahmen der aufgetragenen Verfahrensergänzung hat der Senat 2 amtswegig weitere Sachverhaltserhebungen durchgeführt, welche die ursprüngliche Rechtsansicht des Senates 2 bestätigt haben", teilte die Liga mit. "Die bereits von 19. Juni bis 16. September verbüßte Sperre ist auf die Dauer der Funktionssperre entsprechend anzurechnen. Die Funktionssperre läuft damit bis zum 18. Februar 2023." Beendet ist die Sache aber möglicherweise noch nicht: "Auch gegen den neuesten Beschluss kann Werner innerhalb von drei Tagen Protest anmelden, welcher nach Zustellung des Langbeschlusses binnen 14 Tagen eingebracht werden muss."
Das Magazin "News" hatte Ende April berichtet, dass Werner über eine Firmenbeteiligung mit den Transferrechten von LASK-Spielern Geschäfte gemacht und damit gegen FIFA-Regeln verstoßen habe. Werner, der früher Spielervermittler und seit 2019 offiziell nur noch LASK-Vizepräsident war, habe demnach diskrete Deals mit Transferrechten abgewickelt, und zwar mutmaßlich auch nach 2015, als diese von der FIFA und dem ÖFB längst ausdrücklich untersagt waren.
Werner wies diese Darstellung wiederholt zurück, am 27. Mai trat er vom Amt des Vizepräsidenten beim LASK zurück. Dieser Schritt sei kein Schuldeingeständnis, sagte der ehemalige Bundesliga-Kicker damals. Er gab vielmehr an, dass er durch die kursierenden Vorverurteilungen und eine "Medienkampagne" über seine persönliche "Belastungsgrenze" gekommen sei.
Ein gesondertes Verfahren des Senats 5 der Bundesliga wegen möglicher Verstöße gegen das Verbot des Dritteigentums an Spielerrechten gegen den LASK wurde im August eingestellt. Dem Bundesligisten aus der oberösterreichischen Landeshauptstadt konnte in diesem Zusammenhang kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.