Bundesgerichtshof bestätigt Strafmaß aus Vorinstanz.
Ein Fan des deutschen Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln, der bei einem Heimspiel einen Böller geworfen hat, ist zu Recht zu einer Geldstrafe von rund 20.000 Euro verurteilt worden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil und bestätigte damit das Strafmaß der Vorinstanz.
Karlsruhe hatte im Ausgangsfall bereits im September 2016 entschieden, dass Böllerwerfer und andere Krawallmacher im Stadion für Geldstrafen haften müssen, die Fußballvereine als Verbandsstrafen auferlegt bekommen. Strittig war nun noch die Höhe der Geldstrafe.
Der Verein hatte wegen des Böllerwurfs beim Heimspiel gegen den SC Paderborn im Februar 2014 sowie wegen anderer Vorfälle mehr als 60.000 Euro Strafe an den Verband zahlen müssen und von dem Böllerwerfer 30.000 Euro gefordert. Das Landgericht berechnete den Anteil des Böllerwerfers an der Gesamtstrafe aber mit 20.340 Euro.