Fall des berüchtigten Doping-Arztes wird in Spanien nicht mehr weiter verfolgt: "Kein Strafbestand".
Die "Operacion Puerto" wird zu den Akten gelegt. Die spanische Justiz hat die Ermittlungen im größten Dopingskandal der Radsport-Geschichte laut Medienberichten vom Donnerstag ergebnislos eingestellt. Der zuständige Untersuchungsrichter Antonio Serrano scheiterte auch im zweiten Anlauf beim Versuch, dem beschuldigten Arzt Eufemiano Fuentes und dessen Helfern eine Straftat nachzuweisen.
Serrano begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass die von Fuentes verabreichten Dosen des Blutdopingmittels EPO den Betroffenen keinen gesundheitlichen Schaden zugefügt hätten. Die Justiz ermittelte gegen Fuentes und sieben weitere Beschuldigte, darunter den Blutspezialisten Jose Luis Merino Batres und den früheren Liberty-Teamchef Manolo Saiz. Radprofis waren nicht Gegenstand der Ermittlungen.
Die spanische Polizei hatte bei der "Operacion Puerto" im Mai 2006 im Labor von Fuentes rund 100 Blutproben sichergestellt. Mehr als 50 Fahrer, darunter der ehemalige Tour-Sieger Jan Ullrich sowie der frühere Giro-Sieger Ivan Basso, gerieten in Dopingverdacht. Mehrere Profis wurden von der Tour 2006 ausgeschlossen. Auch die spanischen Stars Alberto Contador und Alejandro Valverde wurden mit Fuentes in Verbindung gebracht.
Der Richter hatte seine Ermittlungen im März 2007 schon einmal eingestellt, diese nach einem Einspruch der Staatsanwaltschaft aber wieder aufgenommen. Auf der Grundlage eines neuen Expertengutachtens entschied Serrano nun zum zweiten Mal, die Ermittlungen einzustellen. "Die den Beschuldigten zur Last gelegten Vorwürfe stellten nach der damaligen Rechtslage keine strafbaren Handlungen dar", entschied der Richter laut Angaben der "Marca".
Doping war bei der Aufdeckung des Skandals in Spanien kein Straftatbestand, weil das Land erst im November 2006 ein Anti-Doping-Gesetz erhalten hatte, das für Ärzte und Team-Manager Haftstrafen vorsieht. Rückwirkend konnte es nicht angewandt werden. Fuentes und dessen Helfern hätte maximal "Schädigung der Gesundheit" ihrer Kunden zur Last gelegt werden können. Dafür reichten die Beweise aber offensichtlich nicht aus.