Verfahrensfehler

Radstar Landaluze von Dopingvorwurf freigesprochen

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Internationales Sportgericht wäscht Dopingsünder Inigo Landaluze frei. Grund: A- und B-Probe falsch überprüft.

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat Inigo Landaluze vom Doping-Vorwurf freigesprochen. Der spanische Radprofi war bei der Rundfahrt Dauphine Libere 2005 des Missbrauchs des männlichen Hormons Testosteron überführt worden. Als Urteilsbegründung führte der CAS Verfahrensfehler im renommierten Pariser Anti-Doping-Labor Chatenay-Malabry an. A- und B-Probe seien regelwidrig von ein- und derselben Person analysiert worden.

Auch Landis und Armstrong getestet
Das Labor hatte auch den diesjährigen US-amerikanischen Tour-de-France-Sieger Floyd Landis des Testosteron-Dopings überführt und leitete auch die Untersuchungen der nachträglich positiv getesteten Urin-Proben des inzwischen zurückgetretenen Rekordsiegers Lance Armstrong.

Landaluze nicht zwangsläufig unschuldig
Das Gericht hielt aber am Mittwoch ausdrücklich fest, dass offensichtlich Arbeitsüberlastung zu der nicht korrekten Vorgehensweise in dem Institut geführt habe. Der Freispruch sei kein Beleg dafür, dass die wissenschaftlich erbrachten Ergebnisse der Tests nicht stimmten, und dass Landaluze unschuldig sei.

Landis-Entscheidung ausständig
Floyd Landis, der weiter seine Unschuld beteuert, und seine Anwälte hatten dem Labor in der Vergangenheit ebenfalls unkorrekte Arbeitsweisen vorgeworfen. Der zuständige amerikanische Radsport-Verband entscheidet zu Jahresbeginn über den Fall Landis, dem eine zweijährige Sperre droht.

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