Internationales Sportgericht wäscht Dopingsünder Inigo Landaluze frei. Grund: A- und B-Probe falsch überprüft.
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat Inigo Landaluze vom Doping-Vorwurf freigesprochen. Der spanische Radprofi war bei der Rundfahrt Dauphine Libere 2005 des Missbrauchs des männlichen Hormons Testosteron überführt worden. Als Urteilsbegründung führte der CAS Verfahrensfehler im renommierten Pariser Anti-Doping-Labor Chatenay-Malabry an. A- und B-Probe seien regelwidrig von ein- und derselben Person analysiert worden.
Auch Landis und Armstrong getestet
Das Labor hatte auch den
diesjährigen US-amerikanischen Tour-de-France-Sieger Floyd Landis des
Testosteron-Dopings überführt und leitete auch die Untersuchungen der
nachträglich positiv getesteten Urin-Proben des inzwischen zurückgetretenen
Rekordsiegers Lance Armstrong.
Landaluze nicht zwangsläufig unschuldig
Das Gericht hielt
aber am Mittwoch ausdrücklich fest, dass offensichtlich Arbeitsüberlastung
zu der nicht korrekten Vorgehensweise in dem Institut geführt habe. Der
Freispruch sei kein Beleg dafür, dass die wissenschaftlich erbrachten
Ergebnisse der Tests nicht stimmten, und dass Landaluze unschuldig sei.
Landis-Entscheidung ausständig
Floyd Landis, der weiter
seine Unschuld beteuert, und seine Anwälte hatten dem Labor in der
Vergangenheit ebenfalls unkorrekte Arbeitsweisen vorgeworfen. Der zuständige
amerikanische Radsport-Verband entscheidet zu Jahresbeginn über den Fall
Landis, dem eine zweijährige Sperre droht.