NADA-Rechtskommission hob Suspendierung des Triathleten auf.
Die Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) hat am Samstag den Antrag auf vorläufige Suspendierung des Triathleten Michael Weiss abgelehnt. Der 29-jährige Niederösterreicher kann damit am Sonntag beim Ironman in Klagenfurt, bei dem Weiss als stärkster heimischer Teilnehmer gilt, starten. Radsportler Michael Knopf wurde dagegen mit sofortiger Wirkung bis zum Abschluss des gegen ihn anhängigen Dopingverfahrens suspendiert.
Doping-Verdächtigungen
Die NADA hatte am Donnerstag
bekanntgegeben, dass gegen Weiss und die Radsportler Knopf, Christian Ebner,
Josef Kugler, Hannes Gründlinger und Robert Kircher Verfahren wegen
mutmaßlicher Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen eröffnet wurden. Den
Verdächtigen werden der Besitz, die Anwendung sowie die Weitergabe von
verbotenen Substanzen und Methoden vorgeworfen. Die mutmaßlichen Delikte
liegen teilweise bereits mehrere Jahre zurück.
Vorwürfe bestritten
Weiss und Knopf haben gegenüber der NADA
die gegen sie erhobenen Vorwürfe bestritten. Während Knopf, der laut NADA
durch Ermittlungsakten der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft sowie
schriftlicher Aussagen mehrerer Zeugen belastet wurde, vorläufig für
Wettkämpfe gesperrt ist, ist Weiss startberechtigt, obwohl auch er durch
Vernehmungsprotokolle der Strafverfolgungsbehörden und eidesstattlichen
Erklärungen belastet worden sei.
"Im Zweifel für den Athleten"
Die NADA begründete
dies damit, dass die Suspendierung "aufgrund der mit einer solchen für einen
Sportler verbundenen erheblichen Einschränkungen in seiner Sportausübung
eine unverhältnismäßige Maßnahme" sei, und daher "im Zweifel zugunsten des
Athleten vorläufig" von einer Suspendierung Abstand genommen wird.
Nachträgliche Disqualifikation möglich
Die NADA stellte
aber klar, dass diese Entscheidung "ausdrücklich ohne Präjudiz auf die
weiters beantragte Disziplinarmaßnahme" getroffen wurde. Auch wies sie
darauf hin, dass eine nachträgliche Disqualifikation bzw. Aberkennung aller
Ergebnisse, die Weiss ab dem 28. Juni erzielt, "ohne unverhältnismäßigen
Aufwand" möglich ist.
Eine mündliche Verhandlung muss innerhalb von acht Wochen stattfinden.