Wiener Landesgericht ortete Tatbegehungsgefahr - Für Verteidiger Blaschitz 'nicht nachvollziehbar'.
Wien. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Montag über den ehemaligen Fußballer Sanel Kuljic wegen Verdachts auf Weitergabe von Suchtmitteln die U-Haft verhängt. Wie Gerichtssprecher Thomas Spreitzer auf APA-Anfrage mitteilte, wurde von der Haft- und Rechtsschutzrichterin Tatbegehungsgefahr angenommen.
Für Verteidiger Wolfgang Blaschitz ist die Entscheidung "nicht nachvollziehbar". Er erwägt eine Haftbeschwerde. Es gehe um Mengen, "bei denen man sich nicht wirklich in Bereichen bewegt, die Haft rechtfertigen", meinte der Anwalt im Gespräch mit der APA.
Kuljic in Wien festgenommen
Kuljic war am vergangenen Freitag in der Bundeshauptstadt festgenommen worden. Ihm wird der Besitz von zumindest 60 Gramm Kokain und die teilweise Weitergabe vorgeworfen. Darüber hinaus soll er illegal eine Faustfeuerwaffe und einen Teleskopstock besessen haben. Seinem Verteidiger zufolge diente das Suchtgift dem Eigenbedarf, einen Teil habe Kuljic gemeinsam mit Freunden und Bekannten konsumiert.
Kuljic war im Oktober 2014 wegen schweren Betrugs, Erpressung und Nötigung zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er galt als zentrale Figur im bisher größten österreichischen Wettskandal im Sport. Im März 2017 wurde er wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Vor kurzem behauptete der Ex-Profi, im österreichischen Fußball werde weiterhin manipuliert, wobei er sich konkret auf zwei Bundesliga-Partien vom Sommer 2018 bezog.