Nachbarschaftsstreit

Mann darf nach Urteil weiter aus Fenster schauen

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Skurriler Streit: Ein Bayer wollte seinem Nachbarn verbieten, aus dem Fenster zu schauen. Er blitzte vor Gericht ab.
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Ein Streit unter Nachbarn ist leider keine Seltenheit. Manchmal nimmt das aber Ausmaße an, bei denen wir nur den Kopf schütteln können, und oft endet es vor dem Richter. So zum Beispiel auch, als ein Deutscher Gartenzwerge, die den Stinkefinger zeigen oder ihre Hinterteile entblößen, in seinem Garten verteilte - es wurde ihm als "grobe Beleidigung", über die sein Nachbar sich ärgerte, untersagt.

Der Fensterstreit

Jetzt beschäftigte ein neuer Fall das Landgericht Nürnberg-Fürth, über den viele sich nur wundern können: Ein Bayer wollte seinem Nachbarn untersagen, aus seinen Fenstern zu schauen. Dabei berief er sich auf das sogenannte "Fensterrecht".

Das Fensterrecht

Das Fensterrecht besagt, wenn sich ein Haus näher als 60 Zentimeter an der Grundstücksgrenze befindet, kann der Nachbar fordern, dass die Fenster dieser Wand bis zu einer Höhe von 1,80 Metern blickdicht sind, also beispielsweise aus Milchglas bestehen und nicht geöffnet werden können.

In diesem Fall bezog der Kläger 2019 ein Einfamilienhaus. Der Beklagte bewohnt eine Maisonettewohnung im Nachbarhaus und sanierte seine Fenster im Jahr 2020. Dabei vergrößerte dabei die Öffnungen. Davon fühlte der Kläger sich gestört.

Die Klage

Das Gericht gab dem Kläger in erster Instanz Recht. Der Beklagte ging in Berufung und das Oberlandesgericht stimmte ihm zu: Es hob die erstinstanzliche Entscheidung auf - der Mann darf weiter aus dem Fenster schauen.

Um zu dem Urteil zu kommen, beurteilte das Gericht die Lichtverhältnisse sowie die Fluchtwege. Durch eine Abdunkelung wäre keine ausreichende Licht- und Luftzufuhr mehr möglich, die Belastung wäre unzumutbar.

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