Die Folgen waren gravierend. "Meine Tochter war nach einem Termin erschöpft [...], aber durch die Weigerung des Fahrers eskalierte die Situation und verängstigte Alice. Die ganze Aufregung führte wenige Stunden später auch zu einem epileptischen Anfall", berichtet die Mutter.
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Der Klagsverband zog daraufhin gegen das Taxiunternehmen vor Gericht. Juristin Lisa Schrammel argumentierte: "Die Weigerung, den Assistenzhund mitzunehmen, stellt eine unmittelbare Diskriminierung von Alice Mair aufgrund ihrer Behinderung dar."
Erfolgreiches Gerichtsurteil
Das Gericht gab der Klage statt und verurteilte das Unternehmen zu jeweils 1.000 Euro Schadenersatz an Mutter und Tochter. Damit wurde in Österreich erstmals klargestellt, dass bei Verweigerung der Mitnahme von Assistenzhunden neben Verwaltungsstrafen auch Schadenersatz droht.
Das Urteil hat große Vorbildwirkung. Christine Utrata vom Verein "Be Different Dog‘s" betont: "Für uns ist das ein ganz wichtiges Urteil. Assistenzhunde sind für viele Menschen [...] wichtige Hilfsmittel für ihre Mobilität, so wie Rollstühle." Auch der Blinden- und Sehbehindertenverband (BSVÖ) unterstützte das Verfahren finanziell. BSVÖ-Präsident Markus Wolf resümiert: "Es freut mich sehr, dass hier jetzt mehr Rechtssicherheit in dieser so wichtigen Frage der Mitnahme von Assistenzhunden geschaffen wurde."
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