Freispruch

Urteil im Prozess um Vergewaltigung in Schumi-Villa gefallen

Schumacher Michael Villa Genf
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Ein Freispruch vor Gericht sorgt für mächtig Wirbel: Der Ex-Rennfahrer Joey M. wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Pflegerin in der Schumacher-Villa freigesprochen.
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Der Prozess um den australischen Rennfahrer, der als enger Freund von Mick Schumacher gilt, endete mit einer Entscheidung, die für heftige Reaktionen sorgte. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 30-Jährigen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert.

Doch das zuständige Schweizer Strafgericht sah die Vorwürfe wegen mangelnder Beweise als nicht erwiesen an. Das mutmaßliche Opfer, die 40-jährige Krankenpflegerin Najia B., verließ den Saal unter Tränen und äußerte sich fassungslos: "Das ist die Doppelstrafe. Ich kann es nicht glauben", wie sie die deutsche Bild zitiert. Der Beschuldigte, dessen Beruf im Verfahren mit Elektriker angegeben wurde, hatte nach dem Ende des Prozesses bereits seinen Rückflug nach Sydney gebucht.

Keine ausreichenden Beweise

Der Vorwurf wog schwer: Der Sportler soll die Elsässerin, die im engsten Betreuungsteam von Michael Schumacher für die Beatmungspflege und Neuro-Rehabilitation zuständig war, im Jahr 2019 vergewaltigt haben. Joey M. war damals als Gast auf dem streng abgeschirmten Anwesen in Gland am Genfersee untergebracht. Laut der Anklage, die sich auf das Schweizer Strafgesetzbuch stützte, sollte er die Pflegerin in einen widerstandslosen Zustand versetzt und die Bewusstlose ausgenutzt haben. Das Gericht sprach der Frau zwar eine Genugtuung wegen moralischen Schadens in der Höhe von 30.000 Schweizer Franken zu, die sie zivilrechtlich einfordern kann, sprach den Mann strafrechtlich jedoch frei. Neben der Pflegerin trat auch eine Versicherung als Privatklägerin auf, um finanzielle Schäden geltend zu machen.

17 Mar 2002: Portrait of Ferrari driver Michael Schumacher before the Formula One Malaysian Grand Prix at the Sepang Circuit in Kuala Lumpur, Malayasia. \ Mandatory Credit: Clive Mason/Getty Images \
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Alkohol im Billardraum

Am fraglichen Abend hatte die Pflegerin ihre sechste Schicht in Folge absolviert und war extrem erschöpft. Nach der Übergabe gegen 22 Uhr an den Nachtdienst traf sie im Billardraum des Hauses auf den Rennfahrer und einen Physiotherapeuten, wo reichlich Whiskey und Wodka-Red Bull konsumiert wurden. Nach Mitternacht wurde die stark alkoholisierte Frau in ihr Zimmer gebracht. Dass Partys und Alkohol auf dem Gelände vorkamen, zeigte auch eine Verwechslung des Angeklagten vor Gericht. Er erklärte bei einer seiner Ausführungen: "In den Genfersee bin ich eine Woche vorher gesprungen. Sorry, ich habe das verwechselt. In jener Nacht bin ich in den Pool gesprungen".

Hohe Belastung im Team

Die Familie Schumacher selbst war am Verfahren nicht direkt beteiligt und stellte keine Partei dar. Teile der Anklageschrift wurden zum Schutz der Privatsphäre geschwärzt.

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