Gericht

Prozess über "No Angel" Nadja abgesetzt

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Die Sängerin will nicht mehr gegen Berichte über Ermittlungsverfahren vorgehen.

Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa will zunächst nicht mehr gegen Veröffentlichungen über ihre angebliche Infektionskrankheit vorgehen. Die Popsängerin habe am Mittwoch ihre ursprünglichen Anträge auf Erlass von zwei einstweiligen Verfügungen zurückgenommen, teilte eine Sprecherin des Berliner Landgerichtes mit. Diese waren gegen das Medienhaus Axel Springer ("Bild", "Die Welt") gerichtet.

Mit ihnen sollte die Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und den Gegenstand der Untersuchungshaft untersagt werden. Die zwei für diesen Donnerstag anberaumten Verhandlungstermine entfallen damit laut Gericht.

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