Sommer, Sonne, Balkonien – was gibt es Schöneres, als die warmen Tage auf der eigenen Terrasse oder dem Balkon zu genießen? Doch Vorsicht: So mancher Freizeitspaß endet schneller im Nachbarschaftsstreit, als Ihnen lieb ist. Wir verraten, was erlaubt ist und was sogar verboten sein kann.
Endlich ist es so weit: Die Sonne scheint, und Balkon und Terrasse werden zum zweiten Wohnzimmer. Ob saftige Steaks auf dem Grill, entspanntes Sonnenbaden oder flatternde Wäsche an der frischen Luft – der Sommer spielt sich draußen ab. Doch aufgepasst: Nicht alles ist erlaubt. Was gilt eigentlich beim Grillen, Rauchen & Co. und wo sollten Sie besser einen Blick in die Regeln werfen, bevor es Ärger gibt?
Grillen

Grillen gehört für viele fest zum Sommer. Grundsätzlich ist es auf Balkon oder Terrasse erlaubt. Doch Achtung: In manchen Gemeinden und Wohnanlagen ist das Grillen – insbesondere mit Holzkohle – untersagt. Die Rauchentwicklung kann Nachbarn stören und auch Lärm und intensive Gerüche können zu Beschwerden führen. Unser Tipp: Werfen Sie vor dem ersten Grillabend unbedingt einen Blick in die Hausordnung und sprechen Sie im Zweifel mit Ihren Nachbarn.
Wäsche aufhängen – nicht überall gern gesehen
Nasse Bettlaken und flatternde Handtücher gehören nicht auf jeden Balkon. In einigen Gemeinden oder Hausordnungen gibt es klare Vorschriften, die das Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon einschränken. Besonders große Wäschestücke, die über den Balkonrand hängen, sorgen schnell für Verstimmung. Hier gilt: Informieren Sie sich vorab oder nutzen Sie besser einen Wäscheständer im Innenbereich.
Musik & Partystimmung
Lange Abende, gute Freunde, laue Luft – perfekt für Musik und anregende Gespräche. Doch beachten Sie bitte, dass die gesetzliche Nachtruhe um 22 Uhr beginnt. Spätestens dann sollten Sie Lautsprecher leiser drehen oder die Feier in die Wohnung verlegen. Wer sich nicht daran hält, riskiert Beschwerden oder sogar rechtliche Konsequenzen wegen Ruhestörung.
Rauchen auf dem Balkon

In Österreich gibt es kein generelles Rauchverbot auf Balkonen oder Terrassen. Dennoch: Wenn Zigarettenrauch regelmäßig in Nachbarwohnungen zieht, sind Konflikte oft vorprogrammiert. Unser Rat: Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn und versuchen Sie, eine gemeinsame Lösung zu finden, das vermeidet Ärger auf beiden Seiten.
Möbel, Blumen & Sonnenschirme
Gartenmöbel, Blumenkästen, Sonnenschirme – hier dürfen Sie sich frei entfalten. Wichtig ist nur: Die Gegenstände müssen sicher stehen und dürfen das Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigen. Vorsicht ist jedoch bei größeren Installationen wie einer Wäschespinne oder einer Markise geboten. Dafür benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters, da diese als bauliche Veränderungen gelten.
Nackt sonnenbaden
Ja, Sie dürfen sich auf Ihrem Balkon nackt sonnen – schließlich gehört er zu Ihrer Wohnung, wo Nacktheit grundsätzlich erlaubt ist. Aber Vorsicht: Wenn Nachbarn Sie dabei sehen und sich gestört fühlen, kann es schnell zu Beschwerden kommen. Sorgen Sie daher für ausreichend Sichtschutz – dann steht dem textilfreien Sonnenbaden nichts im Wege.