Recht auf Reduktion der Arbeitszeit und spätereRückkehr in den Vollerwerb erleichtere den Wiedereinstieg nach der Babypauseund begünstige die Väterbeteiligung bei der Kindererziehung
(c) sxcDie Elternteilzeit forcieren will Staatssekretärin Christine Marek (V). Dieses Recht auf Reduktion der Arbeitszeit und spätere Rückkehr in den Vollerwerb erleichtere den Wiedereinstieg nach der Babypause und begünstige die Väterbeteiligung bei der Kindererziehung, argumentierte sie.
Zur Untermauerung präsentierte Marek zusammen mit Sozialforscher Wolfgang Mazal eine Studie, wonach 14 Prozent der in Elternteilzeit befindlichen Personen Männer sind. Beim Kindergeld sind es nur etwa vier Prozent.
Recht auf Elternteilzeit
Das Recht auf Elternteilzeit besteht seit 1.Juli 2004. In Anspruch genommen werden kann es bis zum siebenten Geburtstag des Kindes, vollen Kündigungsschutz gibt es bis zum vierten Lebensjahr. Weitere Voraussetzung: Der Betrieb des betroffenen Arbeitnehmers muss mehr als 20 Mitarbeiter haben, das Arbeitsverhältnis seit drei Jahren ohne Unterbrechung bestehen. Kleine Betriebe können den Anspruch auf Elternteilzeit per Betriebsvereinbarung festlegen.
Erhebung
Laut der vom Institut für Familienforschung durchgeführten Erhebung haben in Österreich 54 Prozent der Frauen und 70 Prozent der Männer Anspruch auf Elternteilzeit. Tatsächlich genutzt haben sie 13 Prozent. Da es für Unternehmen keine Meldepflicht gibt, liegen derzeit keine absoluten Zahlen dazu vor, hieß es von den Studienautoren. Von jenen, die dieses Instrument in der Studie tatsächlich in Anspruch genommen haben, waren jedenfalls 86 Prozent Frauen und, wie bereits erwähnt, 14 Prozent Männer. Insgesamt wurden 1.006 Arbeitnehmer befragt.
Elternteilzeit als "sehr positive Maßnahme"
Marek lobte die Elternteilzeit als "sehr positive Maßnahme" und wünscht sich eine stärkere Verbreitung bei hochqualifizierten Arbeitnehmern. Verbesserungsbedarf ortet sie bei den Rahmenbedingungen. Insbesondere die Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten müsse ausgebaut werden um Eltern die Inanspruchnahme der Teilzeitmodelle zu ermöglichen, forderte sie. Schließlich gelte es auch, mehr Firmen "ins Boot zu holen". Erreichen will Marek dieses Ziel etwa durch steuerliche Begünstigungen für Arbeitgeber, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbieten.
Nichts hält die ÖVP-Politikerin davon, den automatischen Anspruch auf Elternteilzeit auch auf Firmen mit weniger als 20 Mitarbeitern zu erweitern. Sie fürchtet Frauen könnten dann bei der Personalplanung der Kleinbetriebe benachteiligt werden. Auch an der umstrittenen Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld will sie nicht rütteln. Sie verwies darauf, dass diese ohnehin mit dem flexiblen Kinderbetreuungsgeld angehoben worden ist. Die Auswirkungen gelte es erst abzuwarten.
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Elternteilzeit: Forderung nach Ausweitung von SPÖ und Grünen
Ausweitungen der Elternteilzeit fordern SPÖ und Grüne. So solle "unabhängig von Betriebszugehörigkeit und Betriebsgröße die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Elternteilzeit bestehen", erklärte SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl.
Ausdehnung des Rechtsanspruchs auf Kleinbetriebe
Die Grüne Familiensprecherin Sabine Mandak forderte ebenfalls die Ausdehnung des Rechtsanspruchs auf Kleinbetriebe. Derzeit besteht der Anspruch auf Elternteilzeit nur für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern. Weitere Voraussetzung: das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens drei Jahre gedauert haben.
Es sei für die anderen Betroffenen wohl schwer einzusehen, warum sie diese Möglichkeit nicht haben sollten, meinte Kuntzl. Als einzige Alternative bleibe vielen Frauen nur der zeitweilige Ausstieg aus dem Erwerbsleben, kritisierte sie. Die SPÖ-Politikerin erneuerte weiters die Forderung ihrer Partei nach Einführung einer Arbeitszeitgrenze als Alternative zur betragsmäßigen Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld.
Verbesserung des Elternteilzeitgesetzes
Eine Verbesserung des Elternteilzeitgesetzes müsse Ziel der nächsten Regierung sein, sagte Mandak. Insbesondere müsse klargestellt werden, dass auch Eltern in Kleinbetrieben und sofort Elternteilzeit in Anspruch nehmen können, betonte sie. Wie Kuntzl wünscht auch Mandak sich die Möglichkeit einer Arbeitszeitgrenze beim Kindergeld.
BZÖ Familiensprecherin Ursula Haubner bekräftigte ihre Forderung nach Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld. Außerdem sieht sie die Notwendigkeit verbesserter Information über die Möglichkeiten der Elternteilzeit.
Gesetzesreform
Eine Gesetzesreform wünscht sich im Zusammenhang mit der Elternteilzeit die Frauenvorsitzende der Gewerkschaft Vida Elisabeth Vondrasek. Sie forderte ebenfalls das Recht auf diese Maßnahme, unabhängig von Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer. Auch in der Gewerkschaft plädiert man für die Wahlmöglichkeit zwischen Zuverdienst- und Arbeitszeitgrenze beim Kindergeld.
Die Wirtschaftskammer fordert in Sachen Elternteilzeit eine Verankerung einer Mindeststundenanzahl im Gesetz. Der Leiter der Abteilung für Sozialpolitik, Martin Gleitsmann verwies darauf, dass es "manchmal aufgrund der betrieblichen Organisation für Unternehmen schwierig" sei, Elternteilzeit zu gewähren. Durch die oftmals geringen Stundenwünsche sei es gerade für kleine Unternehmen schwer, den normalen Arbeitsablauf aufrecht zu erhalten, erläuterte Gleitsmann.
Studie
Laut der Studie des Instituts für Familienforschung (ÖIF) nutzen rund 13 Prozent der anspruchsberechtigen Eltern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich verstärkt der Betreuung ihrer Kinder zu widmen.