Der in Zürich in Gewahrsam genommene Filmemacher Roman Polanski bleibt vorerst in Schweizer Haft. Eine Freilassung gegen Kaution ist nach Ansicht des Justizministeriums nicht sicher genug. Die Fluchtgefahr sei zu hoch, sagte Sprecher Folco Galli am Dienstag. Er bestätigte damit Meldungen Schweizer Medien.
Polanskis Anwälte wollten erreichen, dass der wegen eines 32 Jahre zurückliegenden Sexualdelikts auf Antrag der USA festgehaltene Starregisseur in seiner Wohnung im Prominentenort Gstaad einen Hausarrest absitzen kann. In Gstaad wollte er auch auf die Entscheidung zu seinem Antrag auf Entlassung aus der Auslieferungshaft warten. Galli sagte, das habe das Bundesamt für Justiz abgelehnt. Die Anwälte des Regisseurs hatten den Haftentlassungsantrag am 29. September eingereicht. Am selben Tag legten sie auch eine Haftbeschwerde des Regisseurs beim Bundesstrafgericht in Bellinzona ein.
Der 76-jährige Regisseur war am 26. September bei der Einreise zum Film Festival nach Zürich auf Grundlage eines vorläufigen US-Haftbefehls festgenommen worden. Seither sitzt er in Auslieferungshaft. Bisher sei das offizielle Auslieferungsgesuch der US-Behörden noch nicht eingetroffen, hieß es in Bern weiter.
Der polnisch-französische Staatsbürger hatte sich 1977, im Alter von damals 43 Jahren, in den USA an einer 13-Jährigen vergangen. Polanski bekannte sich schuldig und saß dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte nicht mehr in die USA zurück. Seitdem lebt Polanski in Frankreich und teilweise auch in Gstaad. Auf Unverständnis war gestoßen, dass er bei seinen vielen Aufenthalten in der Schweiz nicht schon früher verhaftet wurde. Das internationale Haftersuchen der USA besteht seit 2005.