Fall Fritzl

Kerstin ist zu krank zum Sprechen

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Im Inzest-Fall in Amstetten werden die Kinder von Elisabeth F. nicht gerichtlich aussagen, Kerstin ist zu krank.

Keller-Opfer Kerstin (19) will laut Londoner Zeitung "Sunday Mirror" nicht gegen ihren Vater aussagen. Sie sei zu krank, um über den Horror zu sprechen, heißt es.

Doch ohne ihre Aussage könnte Fritzl mit einer geringeren Strafe davonkommen, aslo nur eine Verurteilung wegen Kidnapping und fahrlässiger Tötung (ein Baby soll er unmittelbar nach der Geburt getötet haben). Darauf stehen höchstens zehn Jahre.

Kerstin wird immer noch rund um die Uhr medizinisch und psychisch betreut.

Auch die 69-jährige Ehefrau Rosemarie wird nicht aussagen.

Die anderen Kinder bzw. Enkelkinder von Josef Fritzl - auch sie werden nicht gerichtlich aussagen - haben sich bei der Entscheidung angeblich schwer getan, nicht gegen ihren Peiniger auszusagen. Letztlich soll sie die Befürchtung, ihre Aussagen könnten öffentlich werden, davon abgehalten haben.

Sachlage scheint voll geklärt
Durch Aussagen von weiteren Opfern hätte sich die Situation färbiger gestaltet. Aber: "Das Bild ist da, es war von Anfang an da", dies nicht zuletzt aufgrund objektiver Fakten und Umstände. "Das hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren", betonte Behördensprecher Gerhard Sedlacek.

Elisabeth hat ausgesagt
Von den Opfern gerichtlich einvernommen in dem Fall wurde Elisabeth F., die 42-jährige Tochter des Tatverdächtigen, und zwar per Video-Einvernahme. Die DVD wird im Prozess hergezeigt.

Die Ärzte wollen jetzt ein weiteres psychiatrisches Gutachten von Elisabeth Fritzl erstellen. Die renommierte Psychiaterin Sigrun Roßmanith wird die 42-jährige Frau eingehend untersuchen. Die Expertin soll feststellen, ob Fritzl durch die jahrelange sexuelle Gewalt, psychische Folgeschäden erlitten hat.

Gutachten wichtig für späteres Urteil gegen den Vater
Der Befund der Psychiaterin wird maßgeblich die Strafhöhe für Josef Fritzl bestimmen. Für "schweren Missbrauch" mit Dauerfolgen könnte der Beschuldigte bis zu zwanzig Jahre Haft ausfassen während Entführung, Nötigung und Vergewaltigung den Mann nur für höchstens 15 Jahre hinter Gitter brächten.

Prozess soll noch heuer starten
Die Anklageschrift gegen Josef F. soll im Herbst fixiert werden, ein Prozess gegen den Tatverdächtigen noch heuer stattfinden. So gut wie gesichert scheint, dass der 73-Jährige in jedem Fall wegen Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und Nötigung vor Gericht gestellt wird. Für Vergewaltigung sieht das Strafgesetzbuch fünf bis 15 Jahre Haft vor, wenn die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wurde, was im gegenständlichen Fall wohl anzunehmen ist.

Nach wie vor nicht ausgeschlossen ist, dass die Staatsanwaltschaft darüber hinaus auch wegen Versklavung von Familienangehörigen und Mordes durch Unterlassung Anklage erheben wird, was den Strafrahmen im Fall eines umfassenden Schuldspruchs auf zehn bis 20 Jahre oder lebenslang erhöhen würde.

Ob Josef F. eine Mitverantwortung am Tod jenes Säuglings trägt, den Elisabeth F. im Sommer 1997 im Verlies in Amstetten zur Welt gebracht hat und der kurz nach der Niederkunft gestorben ist, wird ein neonathologisches Gutachten klären, auf das die Justizbehörden in St. Pölten mit Spannung warten.

Ausständig ist auch noch das psychiatrische Gutachten, das die Frage beantworten wird, ob Josef. F. während des Tatzeitraums der im Raum stehenden Verbrechen zurechnungsfähig war oder nicht.

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