Der frühere Kicker (zwei Mal Meister, einmal im Nationalteam) war Anfang 2025 wegen Betrugs verurteilt worden. Bereits im März desselben Jahres wurde er wieder straffällig. Nach weiterer Verurteilung verbüßt der gebürtige Steirer nun leine ängere Freiheitsstrafe
Wien, Stmk. Der ehemaliger Profi-Verteidiger, der in seiner Glanzzeit sogar ein Match für die heimische Nationalmannschaft bestritten hat, verbüßt derzeit eine 14-monatige unbedingte Freiheitsstrafe. Die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, bestätigte dies auf APA-Anfrage. Der Mittdreißiger war Anfang 2025 in Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden. Nur zwei Monate später wurde er erneut zum Betrüger.
- WM 2026: Alle Spielorte und Stadien
- MEISTER! Barcelona feiert Titel-Coup im Clasico
- ÖFB-Star Affengruber vor Sensations-Transfer zu Rekordmeister
Der frühere Profi-Sportler, der während seiner Laufbahn bei mehreren Erstliga-Vereinen unter Vertrag stand, hatte Personen, die er teilweise aus seinem sportlichen Umfeld kannte, mit der Vorgabe lukrativer Investitionen in Kryptowährungen und als vermeintlich gut vernetzter Uhrenhändler übers Ohr gehauen. Für einen inkriminierten Schaden von knapp 250.000 Euro fasste er im Jänner 2025 am Wiener Landesgericht zwei Jahre teilbedingte Haft aus. Sechs Monate wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest von 18 Monaten bekam er unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Da er den unbedingten Strafteil bereits in der U-Haft abgesessen hatte, die ihm auf seine Strafe anzurechnen war, wurde der Mann nach der Verhandlung enthaftet.
Rascher Rückfall in Dubai
Er werde jetzt "ein normales Leben führen" und "kleine Brötchen backen", versprach der gefallene Ballesterer damals. Doch bereits Ende März 2025 wurde er wieder straffällig, indem er sich von mehreren Bekannten in Dubai jeweils 500 Euro ausborgte, die er dann nicht mehr zurückzahlte. Wie erst jetzt bekannt wurde, wurde er dafür im vergangenen Dezember vom Wiener Landesgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Bei einer Schadenssumme von insgesamt 1.500 Euro ein auf den ersten Blick drastisches Urteil, aber der Ex-Sportler wies bereits zwei einschlägige Vorstrafen auf und insbesondere der rasche Rückfall wurde erschwerend gewertet.
Einer dagegen eingebrachten Strafberufung des früheren Kickers wurde in der Instanz Folge gegeben. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien reduzierte die Sanktion auf 14 Monate. Die aus der Vorverurteilung offenen, zur Bewährung ausgesetzten 18 Monate wurden dem vormaligen Sportler vom OLG nicht widerrufen. Die Probezeit wurde allerdings auf fünf Jahre verlängert.