Vor zwei Jahren hat die Linzer Johannes-Kepler-Universität (JKU) den Doktortitel vom LASK-Geschäftsführer Siegmund Gruber entzogen. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht seine Beschwerde abgewiesen.
Im Frühjahr 2021 hatte Stefan Weber, der besser bekannt ist unter dem Namen "Plagiatsjäger", einen Auftrag erhalten. Dabei musste er eine Doktorarbeit mit dem Titel "Voraussetzungen und Institutionalisierung sozioökonomischer Kooperation zur Prävention von Geldwäsche" genauer unter die Lupe nehmen.
- Florida nach 5:2-Sieg in Edmonton vor Titelverteidigung
- Messi verpatzt mit Inter Miami Klub-WM-Auftakt
- Pole-Sensation: George Russell schockt Verstappen & Co.
Ein Teil dieser Arbeit stammte vom heutigen Geschäftsführer des LASK, Siegmund Gruber. Im September 2021 war das Gutachten fertig und wurde an die JKU geschickt. Die Universität leitete ein Prüfverfahren ein. Zwei Jahre später, genauer im Mai 2023, wurde das Ergebnis des Verfahrens präsentiert. Der Doktortitel von Siegmund Gruber wird aberkannt.
Doktorarbeit mit seinem Geschäftspartner
Die Arbeit verfasste Gruber gemeinsam mit seinem Geschäftspartner im Jahr 2005. 2016 stieg er zum LASK-Präsidenten auf. Nach der Aberkennung machte Gruber von seinem Recht Gebrauch, Beschwerde einzulegen. Er betonte, dass er seine Dissertation "nach bestem Wissen und Gewissen verfasst" hatte.
Im Jahr 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung gefällt. Das Gericht erläutert: "Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen." Eine Revision ist in diesem Fall nicht zulässig, wodurch Gruber offiziell keinen Doktortitel hat.