Urteil nicht rechtskräftig

Prozess-Schlappe für ÖSV-Coach Kahr in erster Instanz

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In dem von ihm angestrengten Prozess wegen übler Nachrede im Zusammenhang mit Missbrauchs-Vorwürfen wurden Angeklagte freigesprochen.

Ex-ÖSV-Trainer Karl "Charly" Kahr hat den von ihm angestrengten Prozess wegen übler Nachrede in erster Instanz verloren. Die zwei Beklagten, eine ehemalige Skirennläuferin und ihr Ehemann, sind am frühen Donnerstagabend am Bezirksgericht Bludenz frei gesprochen worden. Kahrs Anwalt Manfred Ainedter meldete umgehend "volle Berufung" an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

   Im Mittelpunkt des Prozesses standen zwei WhatsApp-Nachrichten der Eheleute, die sie vor gut einem Jahr an Skilegende Annemarie Moser-Pröll verschickt haben. "CK ("Charly" Kahr, Anm.) hat zusammen mit TS (Toni Sailer, Anm.) viele Mädchen missbraucht und gebrochen" schrieb der erstangeklagte Ehemann, "Dein Entjungferer Charly. Du warst noch keine 16 Jahre alt" die ehemalige Skirennläuferin. Nach Ansicht des Gerichts war im Fall der ehemaligen Skirennläuferin das Delikt der üblen Nachrede nicht erfüllt. Ihr Ehemann seinerseits habe die beanstandeten WhatsApp-Nachrichten im guten Glauben geschickt, dass der Inhalt wahr sei. Es sei dem Erstangeklagten gelungen, den Gutglaubensbeweis zu erbringen.
 

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