Großer Paukenschlag

Rechtsstreit um Harald Schmidt Konzerte

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Eklat: Agentur kündigte Vertrag nach programmlicher Änderung.

Die Singspiel-Tournee von Harald Schmidt  und dem Concerto Köln war im vergangenen Jahr ein ziemlicher Flop - und nun beschäftigt sie auch die Justiz. Vor dem Oberlandesgericht München streiten zwei Konzertagenturen im wesentlichen darum, ob Schmidt auf der Bühne das abgeliefert hat, was vertraglich von ihm verlangt wurde - oder nicht.

Harald Schmidt erzürnt Veranstalter
Denn bei dem ersten Konzert der Tournee in Düsseldorf verzichtete Schmidt auf eine ursprünglich geplante Einführung in das klassische Musikprogramm und trat - anders als vorgesehen - erst nach der Pause im zweiten Teil des Abends auf. Als die Hanseatische Konzertdirektion von ihrem Vertragspartner First Classics Konzert erfuhr, dass Schmidt "aus künstlerischen und programmlichen Gründen" auch bei den übrigen Auftritten erst in der zweiten Hälfte auftreten wolle, kündigte sie den Vertrag. Vier weitere Konzerte wurden abgesagt.

Streitwert über 256.000 Euro
First Classics Konzert aber hält die Kündigung für unbegründet und verlangt die vereinbarten Zahlungen. Das Oberlandesgericht hat den Streitwert auf knapp 256.000 Euro festgesetzt. "Es geht also letztlich darum: Was ist Harald Schmidt wert?", sagte der Vorsitzende Richter Martin Kainz am Mittwoch. Eine Entscheidung will er am 14. August verkünden.

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