Flug gestrichen, Gepäck weg oder einfach nicht mitgekommen? Viele wissen gar nicht, dass ihnen in solchen Fällen Geld zusteht. Ein neues Online-Tool zeigt jetzt in wenigen Schritten, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben – schnell, kostenlos und ganz ohne Paragrafen-Wirrwarr.
Verspäteter Flug, gestrichenes Boarding oder das Gepäck ist mal wieder auf Weltreise gegangen – wer kennt es nicht? Was viele von Ihnen vielleicht nicht wissen: In der EU stehen Passagieren bei solchen Zwischenfällen klare Rechte zu. Oft sogar mit Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Doch genau hier beginnt das Problem: Wer blickt bei all den Regelungen noch durch?
Die gute Nachricht: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat ein neues Online-Tool ins Netz gestellt, das genau hier weiterhilft – schnell, unkompliziert und kostenlos.
Rechte ja – aber wie geltend machen?
Viele Reisende wissen nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen mehrere hundert Euro von der Airline zurückbekommen können. Zum Beispiel, wenn:
- der Flug kurzfristig annulliert wurde,
- das Flugzeug überbucht war und man nicht mitfliegen durfte,
- das Gepäck verspätet oder gar nicht angekommen ist.
Das Problem: Diese Ansprüche sind oft schwer einzuschätzen. Liegt der Fall wirklich so, dass man einen Anspruch hat? Was, wenn der Flug zwar gestrichen, aber schon vor zwei Wochen angekündigt wurde?
Das Tool: Einfach, logisch, hilfreich
Das neue Online-Tool des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland macht genau das einfacher. In wenigen Klicks lässt sich herausfinden, ob eine Entschädigung möglich ist. Man klickt einfach auf den Punkt „Was ist passiert?“ und wählt aus, ob der Flug gestrichen, verspätet oder das Gepäck verloren gegangen ist. Die Seite führt dann direkt zum passenden Abschnitt und erklärt verständlich, ob ein Anspruch besteht oder nicht.
Falls ein Anspruch besteht, hilft das Tool auch gleich beim nächsten Schritt: Ein Musterbrief wird erstellt, den man direkt an die Airline senden kann. Dieser Schritt ist wichtig – denn erst wenn die Fluggesellschaft nicht oder unbefriedigend reagiert, kann man weitere Stellen einschalten. Dann geht’s zum Beispiel in Österreich weiter zur Agentur für Passagier- und Fluggastrechte (APF). Auch dort gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man zu seinem Recht kommt – unkompliziert und verständlich.
Deutschland, Österreich – dieselben Rechte
Gut zu wissen: Die Fluggastrechte basieren auf europäischem Recht, das heißt, sie gelten in ganz Österreich genauso wie in Deutschland. Auch wenn das neue Tool von der deutschen Verbraucherzentrale stammt – verwenden lässt es sich von überall.