Wer beim nächsten Flug unnötigen Stress vermeiden will, sollte seine Handpflege-Routine überdenken. Kaum zu glauben, aber Ihre Lieblingshandcreme könnte am Flughafen für ordentlich Aufregung sorgen.
Die Hauptreisezeit steht vor der Tür – und mit ihr volle Terminals und lange Warteschlangen. Gerade an der Sicherheitskontrolle kann es dann schnell hektisch werden. Wer Zeit und Nerven sparen will, sollte es vermeiden, sich direkt vor der Kontrolle die Hände einzucremen. Denn was harmlos klingt, kann zu unerwarteten Komplikationen führen.
Bedenkliche Inhaltsstoffe

In unzähligen Pflegeprodukten steckt ein unscheinbarer Inhaltsstoff namens Glycerin. Er ist ein echter Feuchtigkeitsspender, beliebt in Cremes, Lotionen und sogar in Lippenpflege. Doch was viele nicht wissen: Die chemische Struktur von Glycerin ähnelt dem von Nitroglycerin – einem Hauptbestandteil von Sprengstoff.
Alarm an der Sicherheitskontrolle

Und hier beginnt das Problem: Moderne Sicherheitsscanner an Flughäfen sind darauf trainiert, bestimmte chemische Verbindungen zu erkennen. Darunter auch solche, die potenziell gefährlich sein könnten – wie Nitroglycerin. Da Glycerin diesem Stoff chemisch so ähnlich ist, kann es zu Fehlalarmen kommen. Das bedeutet: Wenn Sie sich kurz davor mit einer Handcreme eingecremt haben, lösen Sie womöglich den Sprengstoffalarm aus. Sie werden untersucht und müssen mit Verzögerungen – und möglicherweise unangenehmen Fragen – rechnen.
Glycerin-Creme im Handgepäck – erlaubt oder nicht?
Wenn Cremes mit Glycerin so leicht Alarm auslösen können, stellt sich die Frage: Darf man sie überhaupt mit an Bord nehmen? Die Antwort ist ja – grundsätzlich ist die Mitnahme erlaubt. Cremes mit Glycerin gelten als Flüssigkeit und unterliegen daher den üblichen Sicherheitsbestimmungen: Pro Behälter sind maximal 100 Milliliter erlaubt, und alle Flüssigkeiten müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel transportiert werden. Wer diese Vorgaben einhält, kommt in der Regel problemlos durch