Bereits in U-Haft

Matschiner gesteht Doping-Weitergabe

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Der in U-Haft befindliche Sportmanager Stefan Matschiner soll bei seiner Einvernahme am Freitagnachmittag gegenüber Ermittlern der "Soko Doping" die Weitergabe von Dopingmitteln an Bernhard Kohl, Lisa Hütthaler und andere, nicht genannte Sportler eingestanden haben.

Die Einvernahme erfolgte bei der Staatsanwaltschaft im Wiener Straflandesgericht. Matschiners Anwalt Franz Essl dementierte diese Informationen vorerst nicht.

"Er hat niemanden zum Doping gebracht"
Matschiner soll Kohl von Anfang 2006 bis Mitte Juni 2008 mit Dopingmitteln versorgt haben. Es handelte sich dabei offenbar um EPO, Dynepo, Andriol-Tabletten (Testosteronpräparat) und Wachstumshormon. Der seit Freitagmittag in U-Haft befindliche Verdächtige hat offenbar auch konkrete Mengenangaben gemacht.

An Hütthaler soll der beschuldigte Sportmanager von Dezember 2007 bis April 2008 die Doping-Produkte EPO und Dynepo verkauft haben. Matschiner hat offenbar auch die Firma Humanplasma belastet. Die Blutzentrifuge, anhand der Matschiner Bluttransfers an Kohl durchgeführt haben soll, steht angeblich in Budapest. Der U-Häftling soll den Ermittlern die konkrete Adresse genannt haben, die Polizei fuhr daraufhin nach Ungarn, um die Angaben zu verifizieren. Das Gerät dürfte nicht nur von Kohl, sondern auch von anderen von Matschiner aber nicht genannten Personen mitfinanziert worden sein.

Rechtsanwalt Essl betonte, dass sein Mandant niemanden zum Doping gebracht hätte. Kohl und Hütthaler seien mit Matschiner in Kontakt getreten, sie hätten bereits zuvor einschlägige Erfahrungen mit Doping gemacht. "Matschiner hat die beiden zur Verringerung der Dosierung angehalten", betonte der Salzburger Rechtsanwalt.

5 weitere Festnahmen
Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Freitag fünf weitere Festnahmen bestätigt. Für die Verdächtigen aus den Bundesländern Wien, Oberösterreich, Niederösterreich und Kärnten klickten im Zeitraum Februar bis Anfang April die Handschellen. Sie sollen gewerbsmäßig mit Dopingmitteln gehandelt und damit gegen das Anti-Doping-Gesetz sowie das Arzneimittelgesetz verstoßen haben.

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