Es geht um viel Geld

Drehbuchautorin bekommt Recht gegen Til Schweiger

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In der ersten Instanz hat Anika Decker gegen Til Schweiger gewonnen.

Die Drehbuchautorin Anika Decker darf Einblick nehmen in die Einnahmen von Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken". Das Landgericht Berlin gab nach Angaben vom Dienstag, 27.10. in erster Instanz dem Auskunftsbegehren gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme sowie gegen einen Film- und Medienkonzern im Hinblick auf die Verwertungserträge dieser Filme statt. Zum Verkündungstermin mussten die Parteien nicht erscheinen.

Drehbuchautorin bekommt Recht gegen Til Schweiger

Es geht bei der sogenannten Stufenklage zunächst um die Offenlegung der Einnahmen der Produktionsfirma Barefoot Films und des Verleihs Warner Bros. durch die verschiedenen Auswertungsbereiche - also etwa DVD, Pay-TV und Streamingdienste. Im nächsten Schritt könnte es um die Frage der angemessenen Vergütung gehen. Die beteiligten Parteien wollten sich vorab nicht zu dem Verfahren äußern.

"Fairnessparagraf" im Urheberrecht

 "Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino, soll allein dort 70 Millionen Euro eingespielt haben. Dazu kommen Streaming- und Merchandiesevergütungen. Decker hat 50.000 für das Drehbuch bekommen. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher, spielte im Kino rund 41 Millionen ein. Deckers Anteil: 60.000 Euro. Hintergrund der Klage ist der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

Überdurchschnittlicher Erfolg

Die Zivilkammer 15 des Landgerichts begründete die Entscheidung einer Mitteilung zufolge damit, dass wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung bestünden. Dabei könne es offenbleiben, ob die Klägerin Alleinautorin der Drehbücher oder lediglich Mitautorin sei.
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