Im Sommerurlaub möchten viele Menschen ein kleines Andenken mit nach Hause nehmen, sei es eine Muschel, Sand oder ein schöner Stein. Doch nicht jedes dieser Erinnerungsstücke kann bedenkenlos im Koffer landen: Was harmlos aussieht, kann in einigen Urlaubszielen schnell zur teuren Falle werden.
Urlaub bedeutet Entspannung, doch wenn man am Flughafen aufgehalten wird, ist mit der Erholung schnell Schluss. Besonders in den beliebten Strandregionen von Italien, Kroatien, Griechenland und Spanien gelten strenge Vorschriften, die Reisende leicht in Schwierigkeiten bringen können. Es geht dabei nicht nur um seltene exotische Souvenirs, auch scheinbar „harmlose“ Andenken können unter Umständen illegal sein. Wer sich nicht rechtzeitig informiert, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.
Diese Urlaubsmitbringsel sind illegal
Kroatien: Vorsicht bei Muscheln und Sand
Kroatien, mit seinen atemberaubenden Stränden und dem klaren Wasser, zieht jährlich Millionen von Touristen an. Doch hier ist Vorsicht geboten: Wer mit einer Muschel oder einem Stein aus dem Adriatischen Meer nach Hause reist, kann auf Probleme stoßen. Besonders geschützte Muschelarten und Meeresschnecken dürfen nicht exportiert werden. Auch der Fund von unverarbeitetem Trüffel ist problematisch, ohne eine offizielle Ausfuhrgenehmigung gibt es kein Mitnehmen.
Italien: Muscheln und Sand sind tabu
In Italien, insbesondere an den malerischen Stränden Sardiniens, hat der Sammelwahn ebenfalls seine Grenzen. Laut dem italienischen Schifffahrtsgesetz ist es verboten, Sand und Muscheln zu entnehmen. Auf Sardinien kann das sogar zu Strafen bis zu 3.000 Euro führen. Wer also am Strand einen schönen Muschelfund macht, sollte ihn besser dort lassen.
Griechenland: Archäologische Funde sind tabu
Griechenland ist nicht nur für seine traumhaften Strände bekannt, sondern auch für seine archäologischen Schätze. Wer jedoch denkt, ein kleiner Stein von einer antiken Ausgrabungsstätte sei ein ideales Souvenir, irrt. Archäologische Artefakte, dazu zählen auch Steine, die an historischen Stätten aufgesammelt werden, dürfen nicht ohne offizielle Erlaubnis aus dem Land gebracht werden. Wer sich nicht an diese Regel hält, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
Spanien: Fuerteventura und der Popcorn-Strand
Wer seinen Urlaub in Spanien verbringt, sollte besonders auf den Kanarischen Inseln wachsam sein. Auf Fuerteventura beispielsweise gibt es den sogenannten „Popcorn-Strand“, wo besonders begehrte Algenfossilien zu finden sind. Diese Fossilien sind bei Touristen sehr beliebt, doch die spanischen Behörden setzen alles daran, die Ausfuhr dieser natürlichen Schätze zu verhindern. Besonders am Flughafen wird streng kontrolliert, ob sich ein verbotenes Souvenir im Gepäck befindet.
Frankreich: Strenge Gesetze
Auch Frankreich schützt seine Natur mit strengen Gesetzen. Das Mitnehmen von Sand, Muscheln und Steinen von den Stränden ist in vielen Regionen verboten und das gilt nicht nur für die Küstengebiete, sondern auch für Blumen und Pflanzen, die in geschützten Naturschutzgebieten wie den französischen Nationalparks wachsen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann mit Strafen von bis zu 150.000 Euro belegt werden, besonders dann, wenn es sich um geschützte Arten handelt.