Um 200.000 Euro

Rowdy-Eklat: Strafe für Lehmann reduziert

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Deutscher Ex-Torhüter kommt nach Rowdy-Eklat mit milder Strafe davon.

Jens Lehmann hat im Prozess um drei Verkehrsvergehen eine erheblich niedrigere Geldstrafe bekommen als zunächst vorgesehen. Ursprünglich sollte der 46-Jährige für Nötigung samt versuchter Körperverletzung 240.000 Euro (60 Tagessätze zu je 4.000) zahlen. Das Amtsgericht in Starnberg reduzierte die Strafe am Mittwoch auf 42.500 (50 Tagessätze zu je 850).

Zuvor hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf geeinigt, dass das Verfahren wegen der zwei Jahre zurückliegenden versuchten Körperverletzung eingestellt wird. Damals soll Lehmann einen anderen Autofahrer ausgebremst und am Schal gefasst haben. Auch ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung wurde eingestellt:

Geldstrafe wegen Beihilfe zur Unfallflucht

Lehmann soll in diesem Frühjahr bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn Salzburg-München (A8) geblitzt worden sein, aber einen anderen Mann als Fahrer angegeben haben. Zu der Geldstrafe verurteilt wurde der als TV-Experte arbeitende Lehmann - der gegen das Ersturteil Einspruch erhoben hatte - schließlich wegen Beihilfe zur Unfallflucht.

Lehmann war im vergangenen Herbst als Beifahrer in der Münchner Innenstadt in einen Auffahrunfall verwickelt worden und hatte sich geweigert, dass der Zusammenstoß von der Polizei aufgenommen wird.

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